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Keine Verschärfung der Erbschaftsteuer durch Jahressteuergesetz

30.10.2012 09:37 Uhr
Keine Verschärfung der Erbschaftsteuer durch Jahressteuergesetz
Durch eine Cash-GmbH lässt sich Privat- in Betriebsvermögen umwandeln, letzteres kann man weitestgehend steuerfrei vererben.
© Foto: Fotolia/Dream-Emotion

Die Bundesregierung hält weiter an steuerlichen Vergünstigungen für Erben fest, die mithilfe einer Cash-GmbH ihr Privat- in Betriebsvermögen umwandeln.

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Berlin. Entgegen ihrer ursprünglichen Absicht hat die Regierungskoalition im Rahmen der Abstimmung über das Jahressteuergesetz 2013 das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz nicht verschärft. Einen Tag vor der Sitzung des Finanzausschusses, teilte die Bundesregierung laut dem „Manager Magazin“ vergangenen Mittwoch mit, dass sie an der Verschonung von Betriebsvermögen festhält. Damit ist die Cash-GmbH weiterhin erlaubt. Dieses Steuermodell erlaubt es, Privatvermögen, das eigentlich der Erbschaftssteuer unterliegt, in einen Betrieb umzuwandeln. Dieses Unternehmen kann dann weitestgehend steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden, auch wenn sehr viel Kapital in der Gesellschaft steckt.

Das Schlupfloch für Erben existiert seit der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2009. „Der Gesetzgeber war sich der Cash-GmbHs nicht bewusst“, sagte Christian Rödl, geschäftsführender Partner der Kanzlei Rödl & Partner, dem „Manager Magazin“. Demnach wollte die Bundesregierung damals besonders mittelständische Unternehmen von der Steuer verschonen, um Arbeitsplätze nicht zu gefährden und die Weitergabe des Betriebs vom Vater an den Sohn nicht unnötig teuer und komplex zu gestalten.

Anfang dieses Monats hatte Bundesfinanzhof (BFH) die Verschonung von Betriebsvermögen als „verfassungswidrige Überprivilegierung“ kritisiert und das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Bis das Bundesverfassung ein Urteil fällt, kann es aber noch mehrere Jahres dauern. Steuerexperten hatten deshalb mit der Abschaffung von Cash-GmbH durch das Erbschaftsteuergesetz 2013 gerechnet. (ag)

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