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Gelangensbestätigung: Ministerium kommt Verbänden entgegen

17.10.2012 18:13 Uhr
Gelangensbestätigung: Ministerium kommt Verbänden entgegen
Die Wirtschaft ist erfreut über die Erleichterungen beim innergemeinschaftlichen Transport
© Foto: dapd/Torsten Silz

Laut einem jetzt vorgelegten Entwurf zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung wird die weiße Spediteurbescheinigung wieder als Alternativnachweis akzeptiert.

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Bonn. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung werden die neuen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen deutlich erleichtert. Das teilte der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) am Mittwoch mit. Nach monatelangem Ringen sei das Bundesfinanzministerium damit der Kritik der Wirtschaft gefolgt.


So werde die weiße Spediteurbescheinigung wieder als Alternativnachweis akzeptiert. Sie kann laut Entwurf als Sammelbestätigung bis zu einem Kalendervierteljahr ausgestellt werden und ist bei elektronischer Übermittlung auch ohne Unterschrift gültig. Zudem wurde die Rolle des Spediteurs bei der Beschaffung der Gelangensbestätigung deutlich entschärft, stellt der DSLV fest. Die Versicherung, über die Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren, ist gänzlich entfallen. Die Änderungen sind für den 1. Juli 2013 geplant.

„Wir werten diese Entscheidung als ein äußerst positives Zeichen dafür, dass unsere Regierung den Bezug zur unternehmerischen Praxis noch nicht ganz verloren hat“, kommentiert DSLV-Präsident Krage die Änderungen im Entwurf. (diwi)

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