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Elektroautos sollen zehn Jahre lang steuerfrei fahren

25.10.2012 09:42 Uhr
Elektroautos sollen zehn Jahre lang steuerfrei fahren
Die Grünen hatten gefordert, alle Fahrzeuge mit einem Ausstoß unter 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer von der Steuer zu befreien
© Foto: MAN

LKW, Nutzfahrzeuge und Krafträder sollen für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind oder Brennstoffzellen haben.

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Berlin. Die vorgesehene Steuerbefreiung von Elektroautos hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestags-Finanzausschuss stimmte Gesetzesplänen der Bundesregierung zu, wie das Parlament am Mittwoch mitteilte. Demnach müssen LKW, Nutzfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre keine Kfz-Steuer zahlen, wenn sie einen reinen E-Antrieb oder eine Brennstoffzelle haben.

Gelten soll diese Befreiung für Wagen mit Zulassung zwischen 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) und 31. Dezember 2015. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellen in die Regelung einbezogen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vergeblich gefordert, alle Fahrzeuge mit einem Ausstoß unter 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer von der Steuer zu befreien. Das wäre ein wichtiger Beitrag, um Forschung und Entwicklung hocheffizienter Antriebe wie auch die Innovationsdynamik bei herkömmlichen Antrieben und den Trend zu immer mehr Hybridfahrzeugen voranzubringen.

SPD fordert entsprechende Regelung für Altfahrzeuge

Von der SPD-Fraktion wurde kritisiert, dass nur Neufahrzeuge nach ihrem Kohlendioxidausstoß besteuert würden. Die Koalition habe ihre eigene Ankündigung, die Besteuerung nach Kohlendioxidausstoß auch auf Altfahrzeuge auszudehnen, nicht eingehalten. Die Regelung soll an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Sie ist Teil eines Pakets, mit dem die Elektromobilität angekurbelt werden soll. Ziel sind eine Million E-Autos bis 2020.

Bei den Vorschriften zur Sicherung des Steueraufkommens nahm die Koalition einige Änderungen vor. So sollen tatsächlich getragene Selbstbehalte bei Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht mehr steuerpflichtig werden. Die Vorschrift hätte vor allem Großkunden mit Fahrzeugflotten betroffen. Außerdem soll das Versicherungssteuergesetz in Zukunft auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Zone seewärts der Zwölf-Seemeilen-Grenze bis zu 200 Seemeilen Entfernung zur Küste) gelten. Diese Bestimmung soll aber nicht 2013, sondern erst ein Jahr später in Kraft treten. (dpa/bw)

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