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Gericht: Post darf nicht mit „sicherem“ Onlinebrief werben

15.08.2011 14:59 Uhr

Die Deutsche Post darf nicht den Anschein erwecken, dass der Onlinebrief so sicher und verbindlich wie ein klassische Brief ist

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Bonn. Die Deutsche Post darf nach einem Gerichtsurteil bei ihrem neuen Onlinebrief nicht mehr damit werben, dass er „sicher" und „verbindlich" wie der klassische Brief sei. Diese Werbung erwecke den Eindruck, dass auch rechtliche Erklärungen auf diesem elektronischen Wege versendet werden könnten. Das Bonner Landgericht untersagte dem Unternehmen die Werbung, wie aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az 14 0 17/11) hervorgeht, das der „Deutschen Presseagentur" vorlag.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Verbraucher könnten durch die falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief und rechtliche Erklärungen bedürften auch keiner eigenhändigen Unterschrift, Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden, erklärte der Verband. (dpa) 

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