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Gefahrgut ausgelaufen - Transportunternehmen muss zahlen

01.06.2016 14:28 Uhr
Gefahrgut ausgelaufen - Transportunternehmen muss zahlen
Wer Gefahrgut transportiert, muss Sicherheitsmaßnahmen ergreifen
© Foto: Richter & Heß

Weil Unbekannte einen Gefahrguttransporter sabotiert haben, ist Gefahrgut ausgelaufen - der Transportunternehmer haftet trotzdem für den Schaden.

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Neustadt/Weinstraße. Weil unbekannte Saboteure sich 2013 in Frankenthal an zwei Gefahrguttransportern zu schaffen machten, flossen 10.000 Liter leicht entzündliches Isopropanol und 4000 Liter Testbenzin in den Boden und in die Kanalisation. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied nun, dass die Transportfirma als Fahrzeughalterin für die Beseitigung der Umweltgefahren aufkommen muss. Sie sei ihren Überwachungspflichten nicht ausreichend nachgekommen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Die Täter hatten in der Nacht zum 22. Juli 2013 an den Fahrzeugen, die auf beziehungsweise in der Nähe eines Lkw-Parkplatzes standen, die Ablassventile geöffnet, sodass die wassergefährliche Ladung auslief. Die Stadt veranlasste umfangreiche Arbeiten, um eine Verschmutzung des Grundwassers zu vermeiden. Die Kosten sollte die Firma zahlen. Diese wehrte sich mit dem Argument, die Unbekannten hätten den Vorfall verursacht

Die Richter erklärten dagegen, kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporter dürften nur dann länger unbewacht im öffentlichen Raum stehen, wenn es geeignete Sicherungsmaßnahmen gebe. Das sei hier nicht der Fall gewesen: die Armaturen der Lastzüge seien nur mit einem leicht zu öffnenden Vierkantschloss gesichert gewesen. Die Firma muss der Stadt nun rund 83 000 Euro bezahlen.  (dpa)

Urteil vom 31.Mai 2016
Aktenzeichen 4 K 696/15.NW

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