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EU einigt sich auf einheitliches ETS-System für den Verkehr

21.12.2022 08:45 Uhr | Lesezeit: 2 min
Webinar Mobilitaetspaket Lkw
Ein einheitliches ETS-System im Verkehr soll in den nächsten Jahren starten
© Foto: Andreas Arnold/dpa/picture-alliance

Die International Road Transport Union berichtet über ein realistisches Startdatum eines einheitlichen ETS-Systems für Straßen. Abstimmen mussten dazu der Rat der EU, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission.

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Nach intensiven Verhandlungen haben sich der Rat der EU, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf ein Emissionshandelssystem (ETS) für Gebäude und Straßen (ETS II) geeinigt.

Die Verhandlungen begannen damit, dass das Europäische Parlament und der Rat unterschiedliche Positionen vertraten, die unpraktische Bestimmungen enthielten, wie die Beschränkung des ETS-Systems auf gewerbliche Nutzer und ein Startdatum, das auf 2024 abzielt, obwohl Alternativen zu CO2-emittierenden Technologien und der zugehörigen Infrastruktur noch nicht bereit sein werden.

Raluca Marian, Direktorin der EU-Advocacy der IRU, sagte: "Wie die IRU wiederholt festgestellt hat, ist ein allumfassendes ETS II der einzig akzeptable Ansatz. Ein ETS II, das nur Nutzfahrzeuge abdeckt, würde ein kontraproduktives Signal an EU-Bürger und Unternehmen gegen die entscheidende Rolle des öffentlichen Verkehrs, der kollektiven Mobilität und des effizienten Güterverkehrs für die Ökologisierung unserer Straßen senden. Es wäre auch schwer durchzusetzen."

ETS II für den Verkehr startet später

Verglichen mit dem ursprünglich im Europäischen Parlament wurden Startdatum 2024 oder sogar 2025 und 2026, wie ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, ist der Kompromiss, ETS II im Jahr 2027 zu starten, deutlich realistischer, meint Marian. Die IRU begrüßt insbesondere die zusätzliche Aufnahme einer Klausel zur Verschiebung des ETS II auf 2028, wenn die Energiepreise außergewöhnlich hoch sind.

Da die ETS II-Mittel zwischen dem EU-Fonds und den Haushalten der Mitgliedstaaten aufgeteilt wurden, war es ein Kampf, eine Einigung darüber zu erzielen, wie die Mittel verwendet werden sollen. Trotz des starken Widerstands der Mitgliedstaaten, ihren Anteil an den Mitteln mit einem Label zu versehen, hat das Europäische Parlament in diesem Fall gewonnen. Für den Straßenbau wird es kein zweckgebundenes Budget geben. Aber zumindest können die Mittel, ob EU oder national, nur für Bemühungen im Zusammenhang mit Dekarbonisierung und Klimawandel verwendet werden.

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