Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet, wie bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 2. März, deutlich wurde. Die Reform der Sicherheitsbeauftragten wird im Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren durch eine Anpassung des Paragrafen 22 SGB VII geregelt. Dort ist bislang festgelegt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss.
Arbeitgeber begrüßen Anhebung des Schwellenwertes
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt die Anhebung des Schwellenwertes auf Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. BDA-Vertreter Sebastian Riebe kritisierte allerdings die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf, der die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten vorsieht, „wenn unter Zugrundelegung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht“.
Mehr statt weniger Beauftragte laut BDA möglich
Statt weniger müssten dann sogar hunderttausende Sicherheitsbeauftragte zusätzlich bestellt werden, weil künftig auch Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten unter die Vorgaben zu Sicherheitsbeauftragten fallen sollen, kritisierte Riebe. Zudem sei nicht rechtssicher geklärt, was eine besondere Gefährdung sei. Riebe forderte eine Anhebung der Schwelle auf 50 Beschäftigte „ohne Wenn und Aber“.
Gewerkschaften bezeichnen Reform als unnötig
Aus Sicht von Gewerkschaftsvertretern ist die gesamte Reform unnötig. Sebastian Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) warf der Bundesregierung vor, populistische Forderungen nach „Bürokratieabbau“ aufzugreifen. Dirk Neumann von der IG Metall nannte die beabsichtigte Anhebung des Schwellenwerts auf 50 Beschäftigte in Verbindung mit einer Reduzierung auf nur noch einen Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten „aus der Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht gerechtfertigt“.
IG Metall sieht Unklarheiten in der betrieblichen Praxis
Die vom BDA kritisierte Formulierung im Änderungsantrag hält IG Metall-Vertreter Neumann für sinnvoll, um die Quote der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen vollständigen Gefährdungsbeurteilungen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Es bleibe jedoch weitgehend unklar, wie und anhand welcher Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe eine solche Norm in der betrieblichen Praxis umgesetzt und zudem sachgemäß überwacht werden könnte.
Berufsgenossenschaft fordert Konkretisierung
Hans-Jürgen Wellenhofer von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sprach sich für eine Beibehaltung des bisherigen Schwellenwerts von bis zu 20 Beschäftigten aus. Bezüglich der im Änderungsantrag als künftiges Kriterium für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten definierten „besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit“ forderte er eine Konkretisierung dieses Begriffs in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, um „Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen“.
Eigenverantwortung der Unternehmen stärken
Thomas Bürkle, Inhaber eines mittelständischen Elektrohandwerksbetriebes und seit Juli 2025 Präsident der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), sagte, in seinem Betrieb gebe es das Unternehmermodell nach der DGUV Vorschrift 2. Dieses ermöglicht es dem Unternehmer, wesentliche Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu übernehmen, wofür er ein Basisseminar und regelmäßige Fortbildungen absolvieren muss. „Wir haften ohnehin als Unternehmer“, erläuterte er. In seinem Betrieb mit unter 50 Mitarbeitern gebe es flache Hierarchien, „Wir sind aktiv dabei, erleben dann, was passiert und können direkt eingreifen“, sagte er. Bürkle plädierte für die Eigenverantwortung der Unternehmen und betonte die Wichtigkeit, die Mitarbeiter mitzunehmen. „Das ist das Entscheidende.“