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Bundestag beschließt neues Bilanzrecht

27.03.2009 16:00 Uhr
Bundestag beschließt neues Bilanzrecht
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts soll den deutschen Mittelstand in Milliardenhöhe entlasten.
© Foto: ddp / Katja Lenz

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts soll den deutschen Mittelstand in Milliardenhöhe entlasten.

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Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Das Gesetz entlaste die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärke das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches (HGB) für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards, so das Bundesjustizministerium. Das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht werde im Kern beibehalten. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibe die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung. „Durch das BilMoG entlasten wir die Unternehmen in Deutschland, insbesondere den Mittelstand und setzen so Innovations- und Investitionskräfte frei. Ein Schwerpunkt der Reform ist die Deregulierung und Kostensenkung gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. Die Wirtschaft werde in Milliardenhöhe entlastet, indem man beispielsweise mittelständische Einzelkaufleute ganz von Bilanzierungs- und Buchführungspflichten befreie und für Kapitalgesellschaften die Schwellenwerte anhebe. „Kleine und mittelständische Unternehmen bekommen mit dem neuen Bilanzrecht moderne und effiziente Bilanzierungsregeln. Wir erhöhen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und nehmen damit insbesondere vom deutschen Mittelstand den Druck, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden“, so Zypries. Das Bilanzrecht für die Unternehmen in Deutschland werde zu einer vollwertigen Alternative zu diesen internationalen Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt. Dabei vermeide man deren Nachteile - hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand und hohe Kosten. „Und wir ziehen mit dem BilMoG auch Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise. Künftig können wirtschaftliche Risiken bei den sogenannten Zweckgesellschaften besser aufgedeckt werden", erklärte Zypries weiter. Das Gesetz soll unmittelbar nach Zustimmung durch den Bundesrat, Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. (red) Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs laut Bundesjustizministerium finden Sie im Detail mit vielen Beispielen auf den folgenden Seiten erklärt. Klicken Sie rein!

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