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Bundeskartellamt genehmigt Anteilserhöhung von Kühne an Lufthansa

03.08.2022 13:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Bundeskartellamt genehmigt Anteilserhöhung von Kühne an Lufthansa
Kühne + Nagel darf mehr Anteile von Lufthansa erwerben
© Foto: Lufthansa Cargo

Der Anteilserwerb unterlag der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt, da Kühne auch mit Anteilen in Höhe von lediglich 15,01 Prozent fortan einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Lufthansa ausüben kann.

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Das Bundeskartellamt hat die Anteilserhöhung der Kühne Holding an Lufthansa Deutschland auf 15,01 Prozent freigegeben.

Die Deutsche Lufthansa AG hält zwar hohe Anteile an den begrenzten Abflug- und Landeslots an deutschen Flughäfen. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben jedoch ergeben, dass Kapazitätsengpässe in der Luftfracht eine weniger bedeutende Rolle spielen als im Passagiergeschäft. Insbesondere ist es Nachfragern nach Gütertransporten per Flugzeug zwischen Europa und anderen Kontinenten in der Regel möglich, auf andere Airlines oder andere Flughäfen, auch im europäischen Ausland, auszuweichen.

Schwerpunkt der wettbewerblichen Prüfung bildeten die vertikalen Auswirkungen des Zusammenschlusses. Die zum Kühne-Konzern gehörende Kühne+Nagel International AG ist einer der größten, weltweit tätigen Logistikanbieter und ein großer Kunde der von Lufthansa angebotenen Luftfrachttransporte.

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