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BGH: Ex-Flughafen-Chef Ballentin muss ins Gefängnis

30.10.2009 14:27 Uhr

Zwei Jahre und acht Monate Gefängnis für früheren Chef des Erfurter Flughafens / Bundesgerichtshof Karlsruhe lehnt Revision ab

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Karlsruhe/Mühlhausen. Der frühere Chef des Erfurter Flughafens, Gerd Ballentin, muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision des 66-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichtes Mühlhausen vom Dezember 2008 abgelehnt, heißt es in einer Pressemitteilung vom Freitag. Die Karlsruher Richter folgten der Auffassung der Mühlhäuser Wirtschaftsstrafrichter (2STR287/09). Nach Ansicht der Mühlhäuser Richter hatte Ballentin die Manipulation der Passagierzahlen „über Jahre angewiesen, geduldet und gekannt“. Das Landgericht hatte den Berufspiloten und langjährigen Flughafen-Chef nach 36 Verhandlungstagen wegen Betrugs im besonders schweren Fall verurteilt. Die „magische Zahl“ von 500.000 Passagieren sei im Jahr 2000, vorher und später nie erreicht worden. Dass sie dennoch auf dem Papier stand und überhaupt erst die Erweiterung des Erfurter Flughafens ermöglichte, sei „nicht die Tat eines guten Menschen“ gewesen, urteilten die Mühlhäuser Richter. Sie hatten vor allem sehr „eigennützige“ Motive für das Handeln des Angeklagten in den Urteilsgründen genannt. Es sei um eine Vertragsverlängerung als Flughafen-Chef, um Erfolgsmeldungen und um Geld gegangen. Allein 100.000 D-Mark Prämie habe Ballentin kassiert, weil er die magische Zahl von 500.000 erreichte. Seine persönliche finanzielle Situation als junger Familienvater und privater Kreditnehmer habe in jenen Jahren eine entscheidende Rolle gespielt. Auch das Verhalten 2005, als die Zahlenfälschungen bekannt wurden, spreche gegen Ballentin und gegen dessen Theorie vom Alleingang seines Verkehrsleiters. Ballentin unternahm nach Bekanntwerden der Betrügereien mehrere Versuche, sich von einigen Mitarbeitern „Persilscheine“ ausstellen zu lassen. Er schickte den zunächst mitangeklagten Verkehrsleiter ins Archiv, der Unterlagen beiseite räumen sollte. Am Landgericht Erfurt streiten derzeit der Erfurter Flughafen und Ballentin um Schadenersatzansprüche in sechsstelliger Höhe. Eine weitere Anklage wegen Nötigung gegen Ballentin im Zusammenhang mit der Vertreibung einer Firma vom Flughafengelände, um deren Flächen zur Erweiterung zu nutzen, ist am Landgericht Mühlhausen anhängig. (dpa)

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