Hamburg. Die gute Wirtschaftslage des Vorjahres schlägt sich in den bei der BG Verkehr versicherten Branchen nieder und hat positive Auswirkungen auf deren Beitragsberechnung. Wie Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft mitteilte, gilt das vor allem für die die Entwicklung der Gesamtentgelte. Diese seien 2011 gegenüber dem Vorjahr um rund 4,5 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum seien aber auch die Entschädigungsleistungen – ebenfalls wichtig für die Beitragsberechnung – um rund drei Prozent gestiegen.
Unter den genannten Bedingungen und unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie der Einführung eines neuen Gefahrtarifs zu Jahresbeginn setzt der Vorstand der BG Verkehr den Beitragsfuß jetzt auf 3,30 fest. Davon ausgenommen sind Unternehmen der Seeschifffahrt und Fischerei.
Die Höhe des individuellen Beitrags jedes Mitgliedsunternehmens hängt nicht allein vom Beitragsfuß, sondern auch von den Gefahrklassen sowie den Entgelten des Unternehmens ab. 2012 findet bei der Berechnung der Beiträge erstmals der 24. Gefahrtarif Anwendung. Durch Umstrukturierungen haben sich dabei für alle technischen Gefahrtarifstellen niedrigere Gefahrklassen ergeben. Ein niedrigeres Gefahrklassenniveau führt bei identischem Entgeltvolumen und identischer Umlageforderung laut der BG Verkehr zu niedrigeren Beitragseinheiten und damit zwangsläufig zu einem höheren Beitragsfuß.
Durch den höheren Beitragsfuß von 3,30 ändert sich für die meisten Betriebe der Beitrag zur Arbeitnehmerversicherung demnach nur unwesentlich. Die Veränderungen würden vor allem von der Personalentwicklung abhängen und von dem Verhältnis der kaufmännischen Entgelte zu den technischen Entgelten in den Unternehmen.
Mit den Beiträgen deckt die BG Verkehr Leistungen an die Versicherten in Höhe von rund 500 Millionen Euro im Jahr ab. Hierzu zählen insbesondere Rehabilitationsleistungen, Verletztengelder, Verletztenrenten und Hinterbleibenenrenten. Basis für die Beitragsberechnung sind die tatsächlichen Aufwendungen des zurückliegenden Jahres. Dieser Bedarf wird nach Ablauf des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Gefahrklassen auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt. Einen Gewinn darf die BG Verkehr nicht erzielen. (ag)