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Ausweitung auf Verkehr: EU-Parlament stimmt für Emissionshandel

23.06.2022 14:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
CO2
Einigen sich EU-Parlament und Rat in den anstehenden Verhandlungen, könnte der CO2-Handel auch auf den Verkehr ausgeweitet werden (Symbolbild)
© Foto: bluedesign/fotolia

Auch ein CO2-Zoll an den Außengrenzen soll kommen. Die Vorhaben müssen noch mit den EU-Ländern abgestimmt werden. Nun äußerte sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung.

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Das Europaparlament hat sich nach langer Debatte auf eine Position zu umstrittenen Vorschlägen zum Klimaschutz geeinigt und damit auf einen ehrgeizigeren Emissionshandel. Die Einigung vom 22. Juni sieht unter anderem vor, dass die kostenlose Vergabe von Zertifikaten für CO2-Emissionen ab 2027 nach und nach auslaufen. Ab 2032 endet die Übergangsfrist, dann soll diese kostenlose Vergabe ganz entfallen.

Außerdem ist geplant, dass der Emissionshandel auf Gebäude und Verkehr ausgeweitet wird. Beim Emissionshandel (ETS) müssen bestimmte Industrien für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 zahlen.

Gegen Carbon Leakage

Das Parlament sprach sich zudem dafür aus, einen Klimasozialfonds und eine Art CO2-Zoll an den EU-Außengrenzen einzurichten. Mit dem CO2-Zoll soll verhindert werden, dass günstigere Produkte, die aber klimaschädlicher im Ausland hergestellt wurden, zum Problem für EU-Unternehmen werden.

Die Einigung wurde von Christ- und Sozialdemokraten sowie den Liberalen im Europaparlament ausgehandelt, aber auch von Grünen getragen. Vor zwei Wochen war im Parlament ein erster Vorschlag zu dem Thema gescheitert. Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Tiemo Wölken hätte dieser den Emissionshandel entscheidend verwässert.

Kompromiss erforderlich

Die Vorhaben müssen aber noch mit den EU-Ländern abgestimmt werden. Diese wollen sich kommende Woche auf ihre Position einigen, bevor die beiden Institutionen untereinander Verhandlungen aufnehmen. Erst wenn sie dabei einen Kompromiss erzielen, kann das Vorhaben in Kraft treten. Die Vorschläge zum Klimaschutz waren von der EU-Kommission bereits vergangenen Sommer vorgelegt worden.

Reaktion der IRU

Die  International Road Transport Union (IRU) äußerte Kritik an der Entscheidung des Parlament. Man sei entsetzt, so Raluca Marian, EU-Leiter für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der IRU. "Der Gütertransportsektor sieht eine große Gefahr in einer steigenden Kostenbasis, ohne jedwede Rendite und ohne eine realistische Chance in naher Zukunft auf Null-Emissions-Fahrzeuge umzusteigen."

BGL: Die Position des Europäischen Parlaments verzögert den grünen Übergang

In einem öffentlichen Brief äußerte sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) zum Beschluss:

Das Europäische Parlament hat gestern seinen Standpunkt zum EU-Emissionshandelssystem (EHS) festgelegt. Im Vorschlag der Europäischen Kommission wird der gesamte Straßenverkehr in ein separates EHS einbezogen. Nun fordert eine Mehrheit im Parlament lediglich eine Einbeziehung des gewerblichen Straßenverkehrs in das EHS, während die private Mobilität bis 2029 vom Handelssystem solange ausgeschlossen ist, bis ein neuer Legislativvorschlag vorliegt.

Kein Unterschied zwischen privaten oder gewerblichen Tank-Zwecken

Da an Tankstellen nicht unterschieden werden kann, ob ein Fahrzeug für private oder gewerbliche Zwecke tankt, wird die Verantwortung für den Handel und die Überwachung der CO2-Quoten vom Mineralölunternehmen wegverlagert. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen haben, da die Mineralölunternehmen über die relevanten Kraftstoffauslieferungsdaten verfügen und die Möglichkeit haben, den Verbrauch der von ihnen vertriebenen Kraftstoffe zu überwachen. Folglich würde die Verantwortung für die Abwicklung der CO2-Notierungen direkt bei den Transportunternehmen landen, was vermieden werden muss. 

Dirk Engelhardt, BGL-Vorstandsvorsitzender, fasst zusammen: "Wenn man den Individualverkehr vom ETS ausschließt, wird es im Wesentlichen mehr Zeit in Anspruch nehmen, den grünen Übergang zu realisieren. Mit weniger Einnahmen im ETS-System gibt es auch weniger finanzielle Mittel, welche in grüne Lösungen reinvestiert werden können. Mit dem Vorschlag des Parlaments werden die Transportunternehmen grundsätzlich aufgefordert, alle Kosten zu tragen. Deshalb fordern wir, dass die Einnahmen aus dem neuen ETS-System zweckgebunden werden. Der grüne Übergang muss sich an der tatsächlichen Marktverfügbarkeit alternativer Antriebe und Kraftstoffe sowie der dafür notwendigen Infrastruktur orientieren. Anreizsysteme leben von ihrer Akzeptanz und dürfen zu keinem Bestrafungssystem infolge der Nichtverfügbarkeit alternativer Technologien führen. Nur so kann der grüne Übergang erfolgreich umgesetzt werden." (mwi/ste/ dpa)

Dieser Artikel wurde am 23. Juni, 13.57 Uhr, aktualisiert.

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