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Auch Spanien bestraft Übernachten im Lkw

28.02.2019 16:45 Uhr
Lkw-Fahrer, Fahrerkabine, Pause, Wochenruhezeit
In Deutschland, Frankreich, Belgien und Großbritannien wird das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit schon länger bestraft
© Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/picture-alliance

Nach Angaben des spanischen Verbandes ASTIC ist am 21. Februar eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten. Lkw-Fahrer, die dagegen verstoßen, müssen ein Bußgeld von 2000 Euro zahlen.

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Madrid. Auch Spanien bestraft jetzt Fahrer, die ihre regelmäßige Wochenruhezeit in der Lkw-Kabine verbringen. Die die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) berichtete jetzt unter Verweis auf die Verbandskollegen von ASTIC über eine entsprechende Änderung des spanischen Transportgesetzes ROTT, die am 21. Februar 2019 in Kraft getreten ist.

Demnach wurde dafür noch kein eigener Bußgeldtatbestand gesetzlich festgelegt. Deshalb würden die spanischen Kontrollbehörden das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Fahrerkabine als Fehlen einer regulären wöchentlichen Ruhezeit werten. Ein solcher Verstoß kostet Lkw-Fahrer 2000 Euro. Nach Angaben des spanischen Verbandes ASTIC wurden von den Kontrollbehörden bis dato keine Anweisungen herausgegeben, wie das Verbringen der Wochenruhezeit kontrolliert werden soll.

Es werde aber davon ausgegangen, dass aktuelle Verstöße und Verstöße aus der Vergangenheit geahndet werden können. Bis dato sollen keine Nachweisdokumente wie Hotelrechnungen von den Kontrollbehörden verlangt werden, die belegen, dass der Fahrer die Ruhezeit nicht in der Fahrerkabine verbracht hat. (ag)

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