Auch ohne Entgelttransparenzgesetz-Reform: Handeln angesagt

03.07.2026 11:03 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Personalverantwortlicher steht, stützt sich auf seinem Schreibtisch ab und hält eine Entgeltabrechnung auf Papier hoch. Detailaufnahme der Hand, die das Blatt hochhält
Frauen und Männer in gleicher Position oder gleichem Tätigkeitsprofil sollen das gleiche Entgelt bekommen. Die Entgelttransparenz-Richtlinie der EU gibt Regeln vor. Deutschland muss diese noch umsetzen (Symbolbild)
© Foto: Joachim Lechner/stock.adobe.com

Die Reform des Entgelttransparenzgesetzes lässt auf sich warten. Warum Arbeitgeber trotzdem schon handeln sollten, erklärt Rechtsanwalt Axel Salzmann im VerkehrsRundschau-Rechtsblog.

Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie gibt klare Pflichten für Arbeitgeber vor. Deutschland hätte diese eigentlich bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen sollen. Das ist bisher aber nicht geschehen. Damit lässt die Reform des Entgelttransparenzgesetzes weiter auf sich warten.

Zumindest Betriebe ab 100 Mitarbeitenden sollten aber nicht auf den deutschen Gesetzgeber warten, rät Rechtsanwalt Axel Salzmann im VerkehrsRundschau-Rechtsblog. Die Richtlinie sehe für diese intensivere Pflichten vor, etwa Berichtspflichten. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Frauen das gleiche Entgelt bekommen wie männliche Kollegen, wenn sie eine gleichwertige Arbeit verrichten.

Weiterführende Informationen zur Entgelttransparenz-Reform im Rechtsblog

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