Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie gibt klare Pflichten für Arbeitgeber vor. Deutschland hätte diese eigentlich bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen sollen. Das ist bisher aber nicht geschehen. Damit lässt die Reform des Entgelttransparenzgesetzes weiter auf sich warten.
Zumindest Betriebe ab 100 Mitarbeitenden sollten aber nicht auf den deutschen Gesetzgeber warten, rät Rechtsanwalt Axel Salzmann im VerkehrsRundschau-Rechtsblog. Die Richtlinie sehe für diese intensivere Pflichten vor, etwa Berichtspflichten. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Frauen das gleiche Entgelt bekommen wie männliche Kollegen, wenn sie eine gleichwertige Arbeit verrichten.
Weiterführende Informationen zur Entgelttransparenz-Reform im Rechtsblog
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