In Deutschland gibt es zwar schon länger ein Entgelttransparenzgesetz, aber die EU hat 2023 die Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) verabschiedet, die strengere Regeln für Unternehmen festlegt – und damit auch für Logistiker. Der deutsche Gesetzgeber muss diese Vorgaben eigentlich bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt haben, auch wenn derzeit noch kein Regierungsentwurf vorliegt.
Mit dem derzeit geltenden Entgelttransparenzgesetz sind vor allem für größere Unternehmen Auskunfts- und Prüfverfahren verbunden. Ziel des Gesetzes ist es, dass Frauen den gleichen Lohn oder das gleiche Gehalt wie Männer für eine gleichwertige Arbeit erhalten – oft auch unter dem Schlagwort „Equal pay“ zu finden.
Was ändert sich durch die EU-Richtlinie?
Die EU-Richtlinie:
- weitet unter anderem Auskunftsrechte künftig auf alle Arbeitgeber aus, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau erläutert.
- Eine mögliche Differenz zwischen den Gehältern müsse plausibel erklärbar sein.
- Stellenausschreibungen müssten künftig zudem Gehaltsangaben enthalten.
Unternehmen sollten sich jetzt schon mit der Umsetzung beschäftigen, weil die Richtlinie recht konkrete Mindestvorgaben macht und den nationalen Gesetzgebern wenig Raum für Abweichungen lässt.
Handeln ist angesagt: Entgeltstrukturen prüfen
Andernfalls werde die Zeit knapp. Das Problem, welches der Anwalt sieht: Arbeitgeber müssten oft neue Strukturen und Argumentationslinien schaffen – egal, ob es um die Gehaltskriterien für die eigenen Arbeitnehmer geht oder die Vorgaben für Stellenausschreibungen möglicher künftiger Mitarbeiter. Das braucht einfach Zeit
Arbeitgeber sollten daher unter anderem ihre Entgeltstrukturen überprüfen, ist ein Rat von Salzmann.
- Was Unternehmen sonst noch beachten sollten,
- was sich konkret verschärft und ändert,
- wer von Berichtspflichten betroffen ist,
- was das Bundesarbeitsgericht bezüglich nachvollziehbarer Bewertungskriterien sagt,
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Er enthält außerdem eine To-do-Liste beziehungsweise Umsetzungshilfe für Arbeitgeber, mit der sie Gehaltskriterien im Unternehmen prüfen können. Das gilt insbesondere bezüglich der von den Entgelttransparenzregeln geforderten Lohngerechtigkeit.