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Verkehrssicherheit: Neue Pflicht für Fahrerassistenzsysteme ab Werk

05.07.2022 11:15 Uhr
Fahrerassistenzsystem
Während manche Fahrerassistenzsysteme schon länger verpflichtend für Neufahrzeuge sind, kommen ab Juli neue dazu (Symbolbild)
© Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/picture-alliance

Ab dem 6. Juli müssen aufgrund von EU-Vorgaben viele Neufahrzeuge mit weiteren modernen Fahrerassistenzsystemen schon ab Werk ausgestattet sein. Trotzdem bleiben die Fahrer in der Pflicht, da die Systeme nur unterstützen können.

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„Diese Systeme unterstützen Fahrerinnen und Fahrer, nehmen ihnen aber nicht die Verantwortung ab. Wir sprechen hier also nicht von automatisierten Fahrfunktionen. Wer am Steuer sitzt, muss auch weiterhin die Kontrolle behalten“, so Ulrike Hetzel, Vorstandsmitglied und Chief Technology Officer der Dekra.

Präventiv reagieren bei Müdigkeit und Trunkenheit

Unter anderem ist ein Müdigkeitswarnsystem in neuen Lkw-Modellen Pflicht, wie die Prüforganisation weiter mitteilt. Dieses analysiert die Aufmerksamkeit des Fahrers und fordert ihn im Fall der Fälle auf, eine Pause zu machen.

Auch Vorrichtungen zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre müssen in Neufahrzeugen künftig verbaut sein. Sie sollen Trunkenheitsfahrten verhindern helfen.

Keine Hilfe bei nicht angepasster Geschwindigkeit

Ein weiteres System, das in neuen Lkw vorhanden sein muss, sind so genannte Intelligente Geschwindigkeits-Assistenten (Intelligent Speed Assistant, ISA). „ISA ist ein Beispiel, an dem man gut auch die Grenzen einiger der jetzt neu vorgeschriebenen Systeme beschreiben kann“, erklärt die Expertin.

„Das System warnt die Fahrerin oder den Fahrer, wenn die auf dem jeweiligen Streckenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.“ Viele Unfälle würden jedoch passieren, weil ein Fahrer zwar im Rahmen der generell zulässigen Geschwindigkeit unterwegs sei, aber für die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse oder Wetterbedingungen dann doch zu schnell fährt. „Unfallexperten sprechen dann von ‚nicht angepasster Geschwindigkeit‘ – und dagegen ist ISA leider wirkungslos.“

Mehr Intelligenz für Notbremsassistenzen ab 2024

Notbremsassistenzen, die mindestens stehende und bewegte Fahrzeuge erkennen und selbstständig bremsen müssen, waren für bestimmte Lkw und Busse schon Pflicht. Ab 2024 müssen diese aber auch auf Fußgänger und Radfahrer reagieren können.

„Moderne Fahrerassistenzsysteme haben großes Potenzial, Unfälle zu vermeiden“, hebt Ulrike Hetzel hervor. „Wichtig ist aber auch, sich klarzumachen, wo ihre Grenzen liegen.“ (mwi)

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