Notbremsassistent bei Lkw: Gesetzliche Pflichten und Bußgelder im Überblick

Seit Ende 2024 gilt eine neue StVO-Regel, die das Abschalten des Notbremsassistenten (AEBS) in Lkw über 3,5 Tonnen verbietet. Die Verantwortung liegt beim Fahrer, der sicherstellen muss, dass das Fahrerassistenzsystem ab 31 km/h aktiv ist. Diese gesetzliche Pflicht stärkt die Verkehrssicherheit bei Lkw deutlich. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und mögliche Haftungsfolgen bei Unfällen. Auch für das Flottenmanagement und Fahrzeughalter sind die neuen Regelungen relevant.
Ende 2024 trat eine wichtige Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft: In allen Kraftfahrzeugen ab 3,5 Tonnen ist das Abschalten des Notbremsassistenten (AEBS) verboten. Fahrer sind verpflichtet, das System ab einer Geschwindigkeit von 31 km/h eingeschaltet zu halten. Diese Vorschrift dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Lkw und reduziert Auffahrunfälle signifikant. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und mögliche Haftungsansprüche bei Unfällen. Fahrzeughalter und Flottenbetreiber müssen ebenfalls sicherstellen, dass die Assistenzsysteme funktionsfähig sind. Aufgrund der technischen Grenzen und der Haftung ist die richtige Nutzung und regelmäßige Schulung der Fahrer entscheidend. Erfahren Sie hier, welche Pflichten, Strafen und Sicherheitsaspekte Sie kennen müssen, um Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden.