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Gesetzesnovelle: Bundesregierung macht Weg für HVO100 frei

23.11.2023 10:59 Uhr | Lesezeit: 3 min
HVO im Reagenzglas
Kraftstoffe aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen dürfen künftig auch an deutschen Tankstellen verkauft werden
© Foto: iStock/ Ivan-balvan

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen und macht damit den Weg frei für den Kraftstoff HVO100.

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Die Hängepartie um den Kraftstoff HVO100, der laut Lkw-Herstellern in allen modernen Fahrzeugen anstelle von Diesel verwendet werden kann, neigt sich offenbar dem Ende. Wie das Bundesumweltministerium (BMUV) mitteilt, habe das Bundeskabinett am 22. November mit einer Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) beschlossen, dass Tankstellen in Deutschland künftig auch paraffinische Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoff anbieten dürfen, die zum Beispiel aus Altspeiseölen oder auf Basis von Erdgas hergestellt wurden.

Paraffinische Dieselkraftstoffe können bereits heute fossilem Diesel beigemischt werden – mit der Änderung des BImSchV dürfen künftig auch Kraftstoffe aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen (HVO = Hydrotreated Vegetable Oils) angeboten werden. Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, verpflichtet die neue Verordnung Tankstellenbetreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher einheitlich zu informieren.

Darüber hinaus können auch paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Ausgangstoffen, wie der Kraftstoff GtL (Erdgas-Basis), an Tankstellen angeboten werden. Aus Gründen des Klimaschutzes würden allerdings paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Rohstoffen aus der Förderung im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge ausgeschlossen, so das BMUV weiter. Die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und die Neufassung der 10. BImSchV sollen demnach nahezu zeitgleich in Kraft treten. Die Novelle der 10. BImSchV bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Einführung von B10 Diesel vorgesehen

Mit der Novelle der 10. BImSchV werden außerdem europarechtliche Vorgaben umgesetzt, beispielsweise Teile der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie. Sie sieht die Einführung von B10 Diesel vor, also konventionellem Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel beigemischt werden kann.

Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) begrüßt die Zulassung: „Mit dieser Entscheidung macht die Bundesregierung den Weg frei für mehr Klimaschutz im Verkehr. Denn indem das Kabinett eine höhere Beimischung von nachhaltigem Biodiesel ermöglicht, kann weniger fossiler Diesel verbraucht und der Treibhausgasausstoß deutlich verringert werden“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB.

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