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Zum Nutzen des Verbrauchers

04.02.2010 08:00 Uhr

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Der Mindestlohn für Brief- und Postdienstleister ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 28. Januar 2010 entschieden. Damit haben die Richter die umstrittene Mindestlohnverordnung einkassiert, die für Briefzusteller einen Stundenlohn von 9,80 Euro (Westen) und 9 Euro (Osten) gesetzlich vorschrieb.

9,80 beziehungsweise 9 Euro sind nicht viel – angesichts der immer größer werdenden Zustellgebiete und Briefmengen, die ein Briefzusteller heutzutage bei Wind und Wetter zu meistern hat. Vor allem, wenn man sich vor Augen führt, dass die höchstrichterliche Entscheidung nun noch niedrigeren Entgelten Tür und Tor öffnet.

Trotzdem war es richtig, dass die Bundesrichter den gesetzlichen Mindestlohn im Postmarkt gekippt haben. Es sei nur daran erinnert, wie die Verordnung Ende 2007 zustande gekommen war. Kurz vor Fall des Deutsche-Post-Monopols hatten sich seinerzeit Deutsche Post, die Gewerkschaft Verdi und die SPD – quasi unter Ausschluss der Postwettbewerber – auf die neuen Regelungen verständigt. Verdi, um die Briefzusteller zu schützen, die SPD aus wahltaktischen Gründen und die Post, um den Wettbewerb klein zu halten. Diese Allianz hat es letztlich geschafft, den Wettbewerb im deutschen Briefmarkt zu verhindern – zumal der Bonner Konzern nach wie vor den Trumpf der Umsatzsteuerbefreiung in der Hand hat.

Insofern ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im deutschen Briefmarkt. Bleibt nur zu hoffen, dass die Umsatzsteuerbefreiung der Post bald ebenfalls der Vergangenheit angehört. Denn bei aller Euphorie um den gekippten Mindestlohn: Das ist die noch viel größere Hürde, die genommen werden muss – zum Nutzen des Verbrauchers.

Eva Hassa, Redakteurin

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