Sein eigener Herr sein, frei über seine Arbeitszeit bestimmen können – das ist ein Traum vieler Unternehmer. Doch aufgewacht: Der EU-Gesetzgeber hat eine ganz andere Vision. Was bei angestelltem Fahrpersonal schon längst der Fall ist, soll nun auch für selbstständige Kraftfahrer gelten: Es soll ein Maximum an Arbeitszeit geben. Machen wir es kurz: Grundsätzlich ist es ein Unding, einem Unternehmer vorzuschreiben, wie lange er arbeiten darf. Schließlich geht es um seine wirtschaftliche Existenz.
Zwar glaubt die EU, gute Gründe zu haben. Das Argument Verkehrssicherheit sticht jedoch nicht. Lenk- und Ruhezeiten gelten ohnehin für alle. Und falls – wie aus der EU-Richtlinie zu entnehmen – „allgemeine administrative Tätigkeiten, die keinen direkten Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen Transporttätigkeit aufweisen“, nicht zur Arbeitszeit Selbstständiger gerechnet werden sollten – was Sinn macht –, ist jemand, der sich nach der Büroarbeit hinters Steuer setzt, sowieso nicht fitter als bisher.
Letztlich geht das ganze Vorhaben auf Kosten redlicher Unternehmer. Die unternehmerische Freiheit ist der Motor, der sie antreibt, das Risiko der Selbstständigkeit überhaupt einzugehen. Wird diese Freiheit nun denen genommen, die im eng geschnürten Zeit- und Vorschriftenkorsett ohnehin kaum noch Luft bekommen, verwundert es nicht, wenn bei manchem aus Frust dieser Motor ins Stottern gerät.
Doch das wäre verfrüht. Erst mal abwarten, was Deutschland aus den EU-Vorgaben macht, heißt heute die Devise. Denn viel hängt davon ab, was der deutsche Gesetzgeber unter Arbeitszeit fassen wird und was nicht. Wenn es schon die EU nicht tut, muss wenigstens er Klartext sprechen. Die Betroffenen haben ein Recht auf verständliche Vorschriften. Eine naive Forderung? Man wird doch noch träumen dürfen ...
Kathrin Petersen, Redakteurin