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Zollkontrollen bei Kurier-, Express- und Paketdienstleistern

07.05.2021 15:28 Uhr
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zoll Mindestlohn
Bei den Kontrollen stellte der Zoll Mindestlohnverstöße fest
© Foto: Hauptzollamt Potsdam

Bei Kontrollen im Saarland, in Rheinland-Pfalz sowie in Teilen von Hessen stellte der Zoll eine Reihe von Verstößen fest.

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Saarbrücken/Kaiserslautern/Landau. Der Zoll hat am 3. und 5. Mai Kurier-, Express- und Paketdienstleister kontrolliert, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu überprüfen und aufzudecken. An den beiden Tagen kontrollierten 47 Beschäftigte des Hauptzollamts Saarbrücken 151 Personen in 32 Unternehmen und Niederlassungen im Saarland und südlichen Rheinland-Pfalz.

Die bisherigen Personenbefragungen ergaben insgesamt 27 Verdachtsmomente. Insbesondere wurden Mindestlohnverstöße, Sozialleistungsbetrug, Scheinselbständigkeit, illegale Ausländerbeschäftigung und Leistungsmissbrauch (zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen) festgestellt. In einigen Unternehmen schließen sich zudem Geschäftsunterlagenprüfungen an.

Die Kontrollen fanden gleichzeitig im Saarland, in Rheinland-Pfalz sowie in Teilen von Hessen und Bayern statt. Dadurch sollen überregionale Begehungsformen der Schwarzarbeit aufgedeckt und der Kontrolldruck in der jeweiligen Branche punktuell erhöht werden. Laut der Zollverwaltung dauert die Auswertung der Überprüfungen noch an.

In der Branche gilt der Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde. Die Arbeitnehmer benötigen in der Regel keine spezielle Ausbildung, darüber hinaus sei in der Pandemiezeit ein zusätzlicher, teils auch kurzfristiger, Personalbedarf bei den Kurier- und Paketdienstleistern entstanden, erklärte der Zoll im Zusammenhang mit den Kontrollen. Die Branche sei „besonders anfällig für Schwarzarbeit“ und stehe daher im besonderen Fokus des Zolls. (tb)

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