Länder lockern Lkw-Fahrverbote wegen Niedrigwasser

10.08.2026 08:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
Länder lockern Lkw-Fahrverbote wegen Niedrigwasser
Lkw dürfen wegen Rhein-Niedrigwasser in einigen Bundesländern nun auch sonntags fahren fahren
© Foto: picture alliance/dpa | Sascha Thelen

Wegen des Niedrigwassers auf dem Rhein lockern mehrere Bundesländer die Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Erste Lkw waren bereits unterwegs.

Länder lockern Lkw-Fahrverbote wegen Niedrigwasser

Mehrere Bundesländer haben die Sonn- und Feiertagsfahrverbote für bestimmte Lastwagen vorübergehend aufgehoben. Hintergrund ist das anhaltende Niedrigwasser auf wichtigen Wasserstraßen, insbesondere dem Rhein. Die Maßnahmen sollen helfen, die eingeschränkten Transportkapazitäten der Binnenschifffahrt teilweise durch zusätzliche Straßentransporte auszugleichen.

In Nordrhein-Westfalen waren bereits am ersten Sonntag nach Inkrafttreten der Ausnahmeregelung zusätzliche Lkw auf den Autobahnen unterwegs.


Rhein-Niedrigwasser belastet Lieferketten

Die niedrigen Pegelstände führen dazu, dass viele Frachtschiffe nur noch mit deutlich reduzierter Ladung fahren können. Dadurch sinken die Transportkapazitäten auf einer der wichtigsten Wasserstraßen Europas erheblich.

Nach Einschätzung der Landesregierung soll die vorübergehende Lockerung der Fahrverbote dazu beitragen, Lieferengpässe zu vermeiden und die Versorgung von Industrie und Wirtschaft sicherzustellen.



Ausnahme für Transporte im Zusammenhang mit Niedrigwasser

Die Sonderregelungen gelten für Transporte und Leerfahrten, die direkt oder indirekt mit den Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen. Ziel ist es, zusätzliche Transportkapazitäten kurzfristig verfügbar zu machen.

Neben Nordrhein-Westfalen haben auch Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland entsprechende Ausnahmen beschlossen. Die Regelungen sind jeweils zeitlich befristet.

Wirtschaft begrüßt die Entscheidung

Vertreter der Transport- und Industriebranche bewerten die Maßnahmen positiv. Sie verweisen darauf, dass der Straßengüterverkehr deutlich flexibler auf kurzfristige Kapazitätsengpässe reagieren kann als andere Verkehrsträger.

Durch die Verlagerung von Gütern auf Straße und Schiene könnten die Auswirkungen des Niedrigwassers zumindest teilweise abgefedert werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die fehlenden Kapazitäten der Binnenschifffahrt nicht vollständig ersetzt werden können.

Kritik von Gewerkschaftsseite

Widerspruch kommt von Arbeitnehmervertretern. Sie sehen die Gefahr, dass die Ausnahmeregelungen zulasten der Beschäftigten im Transportgewerbe gehen.

Kritisiert wird insbesondere, dass Sonn- und Feiertage als gesetzlich geschützte Ruhezeiten an Bedeutung verlieren könnten. Die Gewerkschaft fordert deshalb eine sorgfältige Abwägung zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und Arbeitnehmerschutz.


Bund reagiert auf angespannte Lage

Die Lockerungen gehen auf Gespräche zwischen Bundesverkehrsminister Steffen Bilger und Vertretern aus Wirtschaft und Logistik zurück. Ziel der angekündigten Sofortmaßnahmen ist es, die Versorgung wichtiger Wirtschaftsregionen trotz der Einschränkungen auf Rhein, Donau und Elbe aufrechtzuerhalten.

Die aktuellen Regelungen gelten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zunächst bis Ende August. Rheinland-Pfalz und das Saarland haben ihre Ausnahmen bis maximal Ende September befristet.



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