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Wissing setzt „Aktion Abbiegeassistent“ fort

06.07.2022 14:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Wissing setzt „Aktion Abbiegeassistent“ fort
Ab dem 6. Juli 2022 werden Abbiegeassistenten europaweit für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend
© Foto: Markus Scholz / dpa / picture alliance

Zur Aktion gehören insbesondere Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen, die sich dazu verpflichten, ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten oder Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen.

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Die „Aktion Abbiegeassistent“ geht weiter: Bundesverkehrsminister Volker Wissing setzt das erfolgreiche Programm für mehr Verkehrssicherheit fort – ganz nach dem Motto: #BesserImBlick. Mit diesem neuen Slogan wirbt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für den Einbau der technischen Lebensretter. Ab Mittwoch, 6. Juli, werden Abbiegeassistenten europaweit für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend.

„Aktion Abbiegeassistent“ läuft bereits seit 2018

Das Ministerium setzt mit der „Aktion Abbiegeassistent“ bereits seit 2018 Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten. Zur Aktion gehören insbesondere Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen, die sich dazu verpflichten, ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten bzw. Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen. Mittlerweile fahren fast 250 Sicherheitspartner, darunter alle großen Lebensmittelketten, mit gutem Beispiel voran.

Was noch vom BMDV gefördert wird

Neben der „Aktion Abbiegeassistent“ unterstützt das BMDV den Einbau mit speziellen Förderprogrammen. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Förderung für die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen zu erhalten:

- Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen über das De-Minimis-Programm fördern lassen.
- Alle anderen (bspw. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen) können ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen über unser Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme" fördern lassen. Im Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ sind für 2022 insgesamt 9,25 Millionen Euro vorgesehen.

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