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Habeck will Unternehmen bei Lieferkettengesetz entlasten

18.09.2023 10:13 Uhr | Lesezeit: 4 min
Portraitfoto Robert Habeck Bundeswirtschaftminister
Will doppelte Berichtspflichten für Unternehmen vermeiden: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
© Foto: BMWK / Dominik Butzmann

Die Bundesregierung will im Zuge des neuen Lieferkettengesetzes mehr Bürokratie vermeiden. Wirtschaftsminister Habeck legt nun einen konkreten Vorschlag vor.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes entlasten. Der Grünen-Politiker schlägt vor, Berichtspflichten aus dem nationalen Lieferkettengesetz so schnell wie möglich auszusetzen, damit die Firmen dann nur nach europäischem Recht berichten müssen. Auf EU-Ebene ist ebenfalls ein Lieferkettengesetz geplant.

Habeck sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es ist richtig, dass wir mit Regeln zu den Lieferketten dafür sorgen, dass keine Produkte etwa aus Kinderarbeit zu uns kommen. Ich weiß, dass das auch den Unternehmen ein Anliegen ist.“ Es sei auch richtig, eine europäische Regel zu bekommen, damit es gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen gebe und nicht nur deutsche Firmen solchen Pflichten unterlägen. „Aber es darf auf keinen Fall doppelte Berichtspflichten geben.“ Unnötige Umstellungen könnten den Betrieben nicht zugemutet werden. Um die Berichtspflichten aus dem nationalen Lieferkettengesetz so schnell wie möglich auszusetzen, damit die Firmen nur nach europäischem Recht berichten müssen, arbeite die Bundesregierung an guten Lösungen. „Pragmatismus steht hier an erster Stelle“, so Habeck.

Auch Logistikbranche ist betroffen

Zu Jahresbeginn war das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft getreten. Unternehmen haben die Pflicht, Sorgfalt für die Einhaltung von Menschenrechten bei der gesamten Produktion zu tragen. Das neue Gesetz betrifft auch die Logistikbranche, etwa indem Auftraggeber zu einer Risikoanalyse verpflichtet sind, wenn sie zum Beispiel Frachtführer und/oder Logistikdienstleister einsetzen. Das Gesetz gilt bisher für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, ab 2024 für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Unternehmen müssen laut geltendem Gesetz unter anderem jährlich einen Bericht vorlegen über die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Dieser soll spätestens vier Monate nach dem Schluss eines Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Bei Verstößen sind Bußgelder möglich.

Auf EU-Ebene wird derzeit eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung mit menschenrechtlichen sowie umweltbezogenen Sorgfaltspflichten verhandelt. Außerdem gibt es laut Ministerium eine neue Richtlinie über die Berichtspflichten europäischer Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit, die in den Mitgliedstaaten bis nächstes Jahr umzusetzen ist und dann für Unternehmen nach und nach zur Anwendung kommt. Diese Berichtspflicht werde, gestaffelt nach Unternehmensgröße, für Geschäftsjahre ab 2024 verbindlich. Die ersten Berichte seien 2025 fällig.

Das Bundeskabinett hatte Ende August Eckpunkte eines Gesetzes für weniger bürokratische Auflagen beschlossen. Habeck und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten zudem einen Vorschlag für einen breit angelegten Bürokratieabbau in der Europäischen Union gemacht. Wirtschaftsverbände beklagen seit langem eine ausufernde Bürokratie und fordern Entlastungen.

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