Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Mai mehrere Schwerpunktkontrollen zur Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit, der Einhaltung der Kabotagebestimmungen und der technischen Unterwegskontrolle durchgeführt. Die Kontrollen fanden insbesondere an stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrenen Strecken und Verkehrsknotenpunkten sowie an entsprechend stark genutzten Parkplätzen statt.
Insgesamt über 1400 Lkw kontrolliert
Im Rahmen der Kontrollaktionen am 3. Mai wurden insgesamt 342 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 305 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und 134 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. 47 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden festgestellt und sieben Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 15 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden acht Verstöße festgestellt.
Am 18. und 19. Mai wurden 698 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 675 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmugen, 154 im Fahrpersonalrecht und 52 von den TUK-Experten auf technische Eignung geprüft. 21 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden vier Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit im Fahrzeug, und vier technische Mängel im Rahmen der 52 TUK-Kontrollfälle festgestellt, bilanziert das BAG.
Am 24. und 25. Mai schließlich nahmen die Kontrollkräfte insgesamt 378 Fahrzeuge unter die Lupe. Von diesen wurden 357 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 162 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. 57 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden festgestellt und acht Fahrzeuge in Bezug auf Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 34 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden sechs Verstöße festgestellt.
An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete im Mai 2021 insgesamt rund 153.620 Euro vereinnahmt. (mh)