Was 2007 den Bürgern bringt – Belastungen und Entlastungen

02.01.2007 15:23 Uhr

Den Steuerzahlern bringt das neue Jahr Mehrbelastungen durch die höhere Mehrwertsteuer und den Wegfall von Steuerprivilegien.

Berlin. Andererseits gibt es Entlastungen für Arbeitnehmer, weil die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2007: Mehrwertsteuer: Der allgemeine Mehrwertsteuersatz steigt von 16 auf 19 Prozent. Allerdings bleibt es beim reduzierten Satz von 7 Prozent etwa für fast alle Lebensmittel, für Leitungswasser, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Tierfutter und für Fahrkarten im Öffentlichen Nahverkehr. Versicherungssteuer: Dagegen wird auch die Versicherungsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt um 0,4 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent. Viele gesetzliche und private Krankenkassen haben zum Jahresbeginn die Beiträge erhöht. Entlastet werden viele Bürger durch die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent und den Einstieg in die steuerfinanzierte Kindermitversicherung im Gesundheitswesen. Pendlerpauschale: Pendler können Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen. Sparerfreibetrag: Anleger müssen von ihren Kapitalerträgen mehr als bisher ans Finanzamt abführen. Der Sparerfreibetrag wird für Ledige auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1500 Euro etwa halbiert. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, unterliegen der Einkommensteuer. Reichensteuer: Für Topverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro (Verheiratete: 500.000) soll der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent steigen. Elterngeld: Das bisherige Erziehungsgeld wird durch ein Elterngeld ersetzt. Das ist eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Es beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohns, maximal 1800 Euro monatlich. Arbeitsmarkt: Langzeitarbeitslose, die Jobangebote ausschlagen, müssen mit schärferen Sanktionen rechnen. Wer mehr als zwei Mal innerhalb eines Jahres ein Job- oder Qualifizierungsangebot ablehnt, nimmt die komplette Streichung des „Arbeitslosengeldes II“ in Kauf. Ärzte: Gelockerte Arbeitsregelungen und Honorarzuschläge sollen die Ärzteversorgung auf dem Land und in Ostdeutschland verbessern. Ärzte sollen sich leichter zusammenschließen dürfen und auch jenseits der Grenzen ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung arbeiten können. Jugendschutz: Ohne EC-Karte gibt es an Automaten keine Zigaretten mehr.

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