München. Aktionärsschützer sind mit ihrer Klage gegen die Wahl von Ferdinand Piëch in den Aufsichtsrat des Lastwagen- und Busherstellers MAN vor Gericht gescheitert. Die Klage sei abgewiesen worden, teilte das Landgericht München am Donnerstag mit. Nach Auffassung der Kammer verstieß die Wahl Piëchs nicht gegen das Aktienrecht. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hatte unter anderem Interessenkonflikte bemängelt, da Piëch auch im Aufsichtsrat von Volkswagen sitzt. Zudem kritisierten sie, Piëch habe zum Zeitpunkt seiner Wahl bereits das 70. Lebensjahr vollendet. Bei ihrer Kritik stützten sich die Aktionärsschützer auch auf den Corporate Governance Kodex zur guten Unternehmensführung. Das Gericht erklärte dagegen, der Kodex sei kein Gesetz und habe auch keine satzungsgleiche Wirkung. Zudem schreibe das Aktiengesetz keine Altersgrenze vor und verbiete auch nicht von vornherein die Tätigkeit im Aufsichtsrat eines Wettbewerbers. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Piëch war im Mai an die Spitze des MAN-Aufsichtsrates gewählt worden, nachdem der Wolfsburger Autokonzern mit knapp 30 Prozent bei dem LKW-Bauer eingestiegen war. Bei VW steht er bereits seit 2002 an der Spitze des Kontrollorgans. Neben Piëch wurden auch Audi-Chef Rupert Stadler und VW-Nutzfahrzeugchef Stephan Schaller in das MAN- Gremium gewählt. Auch die Klage gegen die Wahl Schallers wurde vom Gericht nun abgewiesen. Die Wahl Stadlers war von der SdK nicht angegriffen worden. (dpa)
VW-Patriarch Piëch bleibt MAN-Aufsichtsratschef
Gericht weist Klage gegen Wahl Ferdinand Piëchs in MAN-Aufsichtsrat ab