Vorgesetzter mit Vibrator sexuell belästigt: Kündigung rechtens

03.08.2005 08:14 Uhr

Eine Kassiererin eines Supermarkts ist zu Recht entlassen worden, weil sie Vorgesetzten einen Vibrator zur sexuellen Selbstbefriedigung gezeigt hatte und Kunden dies bemerkt hatten.

Frankfurt/Main: Das Arbeitsgericht Frankfurt wies in einem am Dienstag bekannt gewordenen Verfahren auf diese Rechtslage hin und veranlasste die Angestellte, in einem Vergleich auf den Arbeitsplatz zu verzichten. Die beiden Vorgesetzten fühlten sich durch das Vorzeigen des Gerätes im Aufenthaltsraum der Belegschaft belästigt und reagierten verärgert. Wenig später zeigte die Kassiererin den Vibrator einer Kollegin, Kunden wurden darauf aufmerksam. Der Markt sprach eine fristgerechte Kündigung aus, dagegen klagte die Frau. Laut Urteil müssen Arbeitgeber derartig derbe Scherze nicht hinnehmen. Allein das Mitbringen und Vorzeigen sexuell motivierter Gerätschaften an der Arbeitsstelle könne bereits eine sexuelle Belästigung und daher Grund für eine Kündigung sein, sagte die Vorsitzende Richterin. Dabei müsse auch nicht grundsätzlich vorher eine Abmahnung ausgesprochen worden sein.

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