Verstoß gegen Alkoholverbot: Nicht automatisch fristlose Kündigung

06.12.2006 07:50 Uhr

Wer gegen ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz verstößt, dem darf ohne vorausgegangene Abmahnung nicht einfach fristlos gekündigt werden.

Frankfurt/Main. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben in diesem Punkt der Klage eines Beschäftigten eines Reinigungsunternehmens statt. Zugleich erklärten sie aber die parallel ausgesprochene fristgerechte Kündigung für wirksam (Aktenzeichen: 22 Ca 1356/06). Der in einem Theater eingesetzte Mitarbeiter hatte dort aus einem Kühlschrank eine angebrochene Flasche Weißwein entnommen und aus ihr getrunken. Unter Hinweis auf das bestehende Alkoholverbot sowie die Verletzung des Theatereigentums wurde ihm daraufhin gekündigt. Laut Urteil hätte man den Arbeitnehmer vor Ausspruch der fristlosen Kündigung aber zunächst abmahnen müssen. Der Reiniger hatte vor Gericht darauf verwiesen, dass ihm das Trinken aus angebrochenen Flaschen gestattet worden sei. Laut Unternehmen bezog sich diese Erlaubnis aber nur auf nichtalkoholische Getränke. Weil er jedoch das Eigentum des Theaters verletzt und darüber hinaus mit dem Trinken aus der Flasche gegen hygienische Grundregeln verstoßen habe, bestätigte das Gericht die fristgerechte Kündigung.

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.