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Verkehrsgerichtstag: Verbot für Navis mit Unterhaltungsfunktion

25.01.2008 15:05 Uhr

Themenschwerpunkte beim Verkehrsgerichtstag in Goslar waren Navis mit Unterhaltungsfunktion, Tempolimit, Fahrerhaftung im Ausland und Reduzierung der Schiffsemissionen

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Goslar. Der Verkehrsgerichtstag hat ein europaweites Verbot für Navigationsgeräte mit zusätzlichen Unterhaltungsfunktionen gefordert. Die technisch hoch gerüsteten Apparaturen mit ihren vielfältigen visuellen Reizen überforderten Autofahrer und führten zu Ablenkung und Unfällen. Die Geräte sollten nicht zugelassen werden, wenn sie dem Fahrer während der Fahrt derartige Funktionen ermöglichten, heißt es in der heute in Goslar verabschiedeten Empfehlung der Experten. Während des Kongresses hatte der Präsident der Akademie für Verkehrswissenschaft, Kay Nehm, auch eine neue Debatte über ein generelles Tempolimit auf Autobahnen entfacht. Der Forderung nach einem generellen Bedienungsverbot für Navis während der Fahrt, die der Deutsche Anwaltverein (DAV) erhoben hatte, schloss sich der 46. Verkehrsgerichtstag zwar nicht an. Das Gremium forderte allerdings ein Verbot für mobile Navis, die nicht sicher zu befestigen sind. Zudem dürften Geräte, die eine Warnfunktion vor Verkehrsüberwachungen haben, nicht zugelassen werden. Automobilclubs hatten in Goslar vor multifunktionalen Navis gewarnt, weil sie wegen der Ablenkungsgefahr zum Teil eine noch größere Gefahr für die Sicherheit darstellten als Handys. Der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte in Goslar die Debatte über ein Tempolimit auf Autobahnen neu eröffnet. Die Gegner der Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten sich einer offenen Diskussion stellen. Die Stimmung innerhalb der Bevölkerung beginne angesichts steigender Benzinpreise zu wackeln. Automobilclubs wie ADAC, ACE und AvD sprachen sich erneut gegen ein flächendeckendes Tempolimit aus. Die von der EU geplante generelle Haftung des Halters auch für Verstöße anderer Fahrer mit seinem Auto im Ausland hat der Verkehrsgerichtstag abgelehnt. Es solle aber ein effektives Verfahren zum Austausch von Halterdaten und zur Amtshilfe bei der Ermittlung von Fahrerdaten geschaffen werden. Den Haltern müssten Tatvorwurf, ausländische Entscheidung und Rechtsmittelbelehrung in deutscher Sprache zukommen. Zudem müsse ein effektiver Rechtsschutz gewährt werden. Die EU hatte einen Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vorgelegt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Unfallschwerpunkte auf deutschen Straßen sollen nach der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages künftig schneller beseitigt werden. Die Experten appellierten an Bund, Länder und Gemeinden, mehr Geld dafür bereitzustellen. Die bundesweit rund 500 Unfallkommissionen, in denen Polizei sowie Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden zusammen arbeiten, um Unfallschwerpunkte zu erkennen, sollen zudem einen größeren Stellenwert erhalten und in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen werden. Die Kommissionen tragen nach Ansicht von Experten mit ihrer Arbeit dazu bei, jährlich Unfallkosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro zu verhindern. Einen verbindlichen Kriterienkatalog forderte der Verkehrsgerichtstag für die Einschätzung psychischer Schäden nach einem Verkehrsunfall. Fälle von Simulation und Übertreibung könnten nur durch standardisierte Untersuchungsverfahren ausgeschlossen werden. Ein frühzeitiger und fachlich qualifizierter Befund sei entscheidend für eine rasche Schadensabwicklung und eine erfolgreiche Therapie. Das Expertengremium forderte auch, dass Unternehmer mit einem großen Fuhrpark die Halterpflicht künftig auf einen leitenden Mitarbeiter übertragen können. Der sogenannte Fuhrparkmanager sei dann für den Zustand der Fahrzeuge, die Eignung der Fahrer und deren Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich. Eine deutliche Reduzierung der Schadstoffemissionen von Schiffen fordert der 46. Deutsche Verkehrsgerichtstag. Dazu müssten für Schiffsmotoren statt des bisher gebräuchlichen Schweröls höherwertige Treibstoffe mit geringerem Schwefelgehalt eingesetzt werden, verlangte das Expertengremium in einer Entschließung am Freitag in Goslar. Dadurch könnten auch der Ausstoß von Stickoxiden und Rußpartikeln sowie die CO2-Emissionen reduziert werden. Zugleich werde diese Maßnahme zu einer Reduzierung von Partikelemissionen und Ölschlamm führen. Weil die Seeschifffahrt ein globaler Verkehrsträger ist, müssten alle Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen mit der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) getroffen werden. Der Verkehrsgerichtstag forderte die Bundesregierung auf, mit Nachdruck dafür einzutreten, dass die IMO noch in diesem Jahr entsprechende Entscheidungen trifft. Falls die IMO keine befriedigenden Lösungen erreiche, seien zumindest Vereinbarungen auf europäischer Ebene nötig. Zur Senkung der CO2-Emissionen durch Schiffe kommt nach Auffassung des Verkehrsgerichtstages ein ganzes Bündel von Maßnahmen in Betracht. Dazu gehörten unter anderem technische Verbesserungen und wirtschaftliche Anreize. So solle die Schifffahrt in den Emissionshandel einbezogen werden. Beim 46. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben rund 1500 Experten aus Ministerien, Verbänden, Behörden und Hochschulen drei Tage lang über aktuelle Verkehrsfragen debattiert. Die Empfehlungen des Gremiums hatten in der Vergangenheit oft Gesetzesänderungen zur Folge. (dpa)

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