Erfurt. Nach der Kündigung wegen der Hettlage-Insolvenz argumentierte er noch vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich, dass er laut Arbeitsvertrag an jede andere Filiale versetzbar sei. Die obersten Arbeitsrichter wiesen diese Ansicht nun zurück (Aktenzeichen: 6 AZR 199/05).
Urteil: Sozialauswahl erstreckt sich nicht auf Tochterfirmen
Die Sozialauswahl vor Kündigungen erstreckt sich nicht auf andere Firmen oder Filialen des Unternehmens. Mit diesem Urteil wies das Bundesarbeitsgericht in Erfurt vorige Woche die Klage eines früheren Kaufhaus-Filialleiters aus Rheinland-Pfalz ab.