Mainz. Verwendet ein Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehn für einen anderen Zweck als vereinbart, rechtfertigt das keinen Rausschmiss. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Nach Auffassung des Gerichts verletzt der Beschäftigte in diesem Fall keine arbeitsvertraglichen Pflichten. Für Sanktionen des Arbeitgebers bestehe daher kein Anlass (Az.: 10 Sa 133/11).
Das Gericht gab mit dem Urteil einem Mann Recht, der gegen seine fristlose Entlassung geklagt hatte. Er hatte von seinem Arbeitgeber ein Darlehen über 7000 Euro erhalten. Mit dem Geld sollte er nach Angaben des Arbeitgebers einen Kredit tilgen und seine "maroden Zähne" sanieren lassen. Angeblich verwendete der Mann das Geld aber zu anderen Zwecken. Das LAG ließ offen, ob das tatsächlich der Fall war. Denn selbst wenn dem so wäre, liege darin kein arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten, befand das Gericht. Deshalb sei weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. (dpa)
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
7. Oktober 2011
Aktenzeichen 10 Sa 133/11
Jürgen Auth