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Urteil der Woche: Keine Kündigung bei absprachewidriger Darlehens-Nutzung

07.10.2011 10:51 Uhr
Urteil der Woche: Keine Kündigung bei absprachewidriger Darlehens-Nutzung
Mit dem Geld sollte ein Mann nach Angaben des Arbeitgebers einen Kredit tilgen und seine "maroden Zähne" sanieren lassen
© Foto: Fotolia/Yuri Arcurs

Mit dem Geld sollte ein Arbeitnehmer nach Angaben seines Arbeitgebers seine "maroden Zähne" sanieren lassen

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Mainz. Verwendet ein Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehn für einen anderen Zweck als vereinbart, rechtfertigt das keinen Rausschmiss. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Nach Auffassung des Gerichts verletzt der Beschäftigte in diesem Fall keine arbeitsvertraglichen Pflichten. Für Sanktionen des Arbeitgebers bestehe daher kein Anlass (Az.: 10 Sa 133/11).

Das Gericht gab mit dem Urteil einem Mann Recht, der gegen seine fristlose Entlassung geklagt hatte. Er hatte von seinem Arbeitgeber ein Darlehen über 7000 Euro erhalten. Mit dem Geld sollte er nach Angaben des Arbeitgebers einen Kredit tilgen und seine "maroden Zähne" sanieren lassen. Angeblich verwendete der Mann das Geld aber zu anderen Zwecken. Das LAG ließ offen, ob das tatsächlich der Fall war. Denn selbst wenn dem so wäre, liege darin kein arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten, befand das Gericht. Deshalb sei weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. (dpa)

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

7. Oktober 2011

Aktenzeichen 10 Sa 133/11

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KOMMENTARE


Jürgen Auth

10.10.2011 - 18:43 Uhr

Obwohl da ein gewisses Eigeninteresse des Chefs vorlag (Firmenimage), ist doch ein Arbeitgeberkredit immer von Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer geprägt. Wahrscheinlich war es ein letzter Versuch der Hilfestellung. Da ist es ein Affront, wenn das Geld für irgend etwas anderes verwendet wird. Nach meiner Auffassung ist das Gerichtsurteil nur nachvollziehbar, weil Recht eben nur nach den Buchstaben des Gesetzes gesprochen werden kann und nicht nach moralischem Verhalten.


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