Urteil der Woche: AGG-Verstoß

26.06.2007 16:16 Uhr
LH stewardess
Lufthansa muss einer abgelehnte Bewerberin auf eine Festanstellung als Stewardess Schadensersatz zahlen (Lufthansa)
© Foto: Lufthansa

Die Lufthansa muss Schadenersatz zahlen, weil sie eine Stewardess aus Altersgründen abgelehnt hat

Die Lufthansa muss einer abgelehnten Bewerberin wegen Diskriminierung 4000 Euro Schadenersatz zahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt in einem diese Woche bekannt gewordenen Urteil. Die befristet angestellte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben, wurde jedoch wegen ihres Alters von 46 Jahren abgelehnt. Die Fluggesellschaft hatte argumentiert, das wirtschaftliche Risiko krankheitsbedingter Ausfälle sei bei älteren Arbeitnehmern wesentlich höher und dem Unternehmen nicht zumutbar. Die Stewardess verklagte die Lufthansa daraufhin. Laut Urteil verstößt die Argumentation des Konzerns gegen das seit August vergangenen Jahres geltende Antidiskriminierungsgesetz. Das wirtschaftliche Risiko möglicher Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürfe bei der Auswahl von Bewerbern nicht zum Maßstab gemacht werden, stellte das Gericht fest. Die Höhe der Entschädigung legte das Gericht mit drei Monatsgehältern fest. (dpa) Arbeitsgericht Frankfurt Az.: 11 Ca 8952/06

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