Frankfurt/Main. In ihrer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung gaben die Richter damit der Klage einer Verwaltungsangestellten gegen eine Landesbehörde statt und erklärten die Befristung für unwirksam. Die Arbeitnehmerin hat nun Anspruch auf unbefristete Beschäftigung (Aktenzeichen: 2 Sa 2001/05). Laut Urteil hat der Arbeitgeber bei der Einstellung befristeter Arbeitskräfte eine genaue Prognose zu erstellen. Daraus müsse der Grund für einen nur vorübergehenden Bedarf an weiteren Mitarbeitern hervorgehen.
Urteil: Befristung von Arbeitsverhältnis muss genau begründet werden
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses muss vom Arbeitgeber detailliert begründet werden. Pauschale Angaben, wonach lediglich "Aufgaben von begrenzter Dauer" zu erledigen seien, reichen dagegen nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt nicht aus.