Urteil: Abmahnung bereits bei nur einem falschen Vorwurf unberechtigt

29.11.2005 07:15 Uhr

Ist in einer Abmahnung mit mehreren Vorwürfen auch nur einer falsch, muss das Schreiben aus der Personalakte entfernt werden. Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Mainz. Arbeitgeber sind demnach gut beraten, für jede Pflichtverletzung eine gesonderte Abmahnung auszusprechen (Aktenzeichen : 10 Sa 197/05). Das LAG hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz auf und gab der Klage eines Arbeitnehmers statt. Dieser hatte sich gegen eine Abmahnung seines Arbeitgebers gewandt, die er für unberechtigt hielt. Der Arbeitgeber hatte unter anderem kritisiert, dass der Kläger sich zwar für ein Seminar angemeldet, aber die Teilnahme vergessen habe. Dadurch sei dem Unternehmen ein finanzieller Schaden entstanden, da es die Teilnahmegebühr habe bezahlen müssen. Tatsächlich hatte der Veranstalter jedoch dem Arbeitgeber die Seminarkosten zurückgezahlt. Da in der Abmahnung damit eine falsche Behauptung enthalten war, hielt das LAG das Schreiben anders als die Vorinstanz insgesamt für rechtswidrig. Ob andere Vorwürfe die Abmahnung gerechtfertigt hätten, war nach Ansicht der Mainzer Richter unerheblich.

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.