Ulm. Ulm wird vom 1. Januar 2009 an zur Umweltzone. Eine Ausnahme bilde die Bundesstraße 10, die erst in die Zone einbezogen werde, wenn dies auch auf bayerischer Seite geschehe, teilten die Stadt Ulm und das Regierungspräsidium Tübingen heute mit. So werde das Durchfahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht zwischen der Anschlussstelle Ulm-West der Autobahn 8 und dem Autobahndreieck Hittistetten der Autobahn 7 gemeinsam mit der Regierung von Schwaben in Augsburg und der Stadt Neu-Ulm erstellt. Von dem Fahrverbot seien zunächst nur Fahrzeuge betroffen, die überhaupt keine Plakette bekommen könnten. Dazu gehörten in Ulm derzeit etwa drei Prozent der Autos und rund 20 Prozent der Nutzfahrzeuge. Die meisten Fahrzeuge seien aber nachrüstbar. In den Fällen, in denen ein Auto nicht nachzurüsten sei, kämen Ausnahmegenehmigungen in Betracht. (dpa)
Ulm bekommt 2009 Umweltzone
Rund 20 Prozent der Nutzfahrzeuge von Fahrverbot betroffen: Ausnahmeregelung für Bundesstraße 10