Berlin. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) erhält im Rechtsstreit mit dem Mautbetreiber Toll Collect nach seiner Ansicht Rückendeckung vom Bundeskartellamt. Die obersten Wettbewerbshüter hätten die Bedenken des Verbandes gestützt, dass Toll Collect seine marktbeherrschenden Stellung missbrauchen könnte. Als Missbrauch werde gewertet, dass Toll Collect in seinen kurz vor dem Maut-Start zum Jahresanfang geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Fuhrunternehmen mit Vertragskündigung drohe, sagte BGL-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Schmidt auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Auch der Ausschluss von Haftungsregelungen sei als mit dem geltenden Recht nicht vereinbar angesehen worden. Der Verband wolle das Verfahren jetzt nicht weiterverfolgen, sich aber die Weiterführung des Verfahrens zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten, betonte Schmidt. „Damit erhoffen wir Rückenwind für die beim Landgericht Düsseldorf anhängige Klage gegen Toll Collect“, sagte Schmidt auf Anfrage. Sie sei von 18 BGL-Mitgliedsverbänden und 14 sonstigen europäischen Transport- und Logistikverbänden eingereicht worden. Im Februar 2006 stehe die erste mündliche Verhandlung an. Werde die Unrechtmäßigkeit der - drei Tage vor dem Maut-Start einseitig – geänderten Geschäftsbedingungen dort bestätigt, könnten die betroffenen Unternehmen nach den alten Vertragsbedingungen ihre Entschädigungs-Forderungen für Mautkosten in Millionenhöhe durchsetzen. (dpa/sb)
Toll-Collect-Klage: BGL sieht sich von Kartellamt bestätigt

Im Streit um die geänderten AGB hofft der Spediteursverband auf Rückenwind für die anhängige Klage gegen Toll Collect