Berlin. Das Verkehrsministerium hat bei der geplanten Bahnprivatisierung nach eigener Einschätzung die von anderen Ministerien geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ausgeräumt. Das Justizministerium habe attestiert, dass der Entwurf „ohne Wenn und Aber und in vollem Umfang verfassungsgemäß ist“, hieß es heute aus Kreisen des Verkehrsressorts. Damit bestätigte das Haus von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) Informationen aus den Koalitionsfraktionen. Die Ressortabstimmung und der Austausch mit den Experten von SPD und Union sei gut. Es gebe zwar „noch ein paar Brocken wegzuräumen, aber wir sind auf sehr gutem Weg“. Vier Bundesministerien - Justiz, Inneres, Verbraucherschutz und Wirtschaft - hatten einen von Tiefensee vorgelegten ersten Entwurf zur Teilprivatisierung der Bahn verfassungsrechtlich angezweifelt. Streitpunkt war vor allem die staatliche Verantwortung für das Schienengesetz. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen soll die Ressortabstimmung bis zum 24. Juli beendet sein. Auch nach Angabe der SPD-Fraktion seien bei den Vorbereitungen für ein Gesetz zur Privatisierung der Bahn verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt. „Wir haben eine verfassungsgerechte Formulierung gefunden“, sagte der Vizevorsitzende der SPD-Fraktion, Klaas Hübner, bereits gestern der Deutschen Presse-Agentur dpa nach einem Treffen der Koalitionsfraktionen mit den beteiligten Ministerien. Er sei optimistisch, dass der Zeitplan eingehalten werde und die Abstimmung zwischen den Ressorts bis zum 24. Juli beendet sei. Es gebe nur noch einige Punkte, die in weitere Gespräche einfließen würden. Details nannte er jedoch nicht. (dpa/tz)
Tiefensee-Ministerium: Bahn-Gesetz ist jetzt verfassungsgemäß
Verfassungsgerechte Formulierung für ein Gesetz zur Privatisierung der Bahn gefunden: Zeitplan für Bahn-Börsengang könne eingehalten werden