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Thüringer Verkehrsgewerbe verabschiedet Resolution

28.04.2013 18:04 Uhr
Thüringer Verkehrsgewerbe verabschiedet Resolution
LTV-Präsidium: René Starke, Karsten Beese, Christoph Schuchert
© Foto: VR/Birgit Bauer

Die Jahreshauptversammlung des Landesverbands Thüringen des Verkehrsgewerbes spricht sich gegen die Liberalisierung der Kabotage aus und fordert, die Standgeldforderungen des Frachtführers klarzustellen.

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Weimar. Die Leistung der Fahrer müsste besser bezahlt werden, bekannte Christoph Schuchert, Präsident des Landesverbands Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) während der Mitgliederversammlung in Weimar. Doch das Preisniveau gebe keine höheren Entgelte her, stellte er fest. So laufe der vom Bundesrat beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro den Interessen des Gewerbes entgegen, erklärte Schuchert. Die Aushandlung der Entgelte solle weiterhin den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben. Diese Forderung setzte der LTV zusammen mit fünf anderen Punkten auf eine Resolution, die die Mitgliederversammlung verabschiedete. Der Verband fordert darin die Bundesregierung auf, die von der EU-Kommission beabsichtigte Liberalisierung der Kabotage zu verhindern. Diese Forderung bekräftigten in Weimar sowohl Jutta Knell, Geschäftsführerin des Deutschen Speditions- und Logistikverbands, die vor der „Billigkonkurrenz aus dem Osten“ warnte, als auch der Europaabgeordnete Dieter-Leberecht Koch, der den Verband um Unterstützung bat, um die Kabotagefreiheit abzuwenden.

Als weiterer Punkt findet sich das Thema Rampe auf der LTV-Resolution. Der Standgeldparagraf des Handelsgesetzbuches sollte überarbeitet werden, so die Forderung des Verbands. Die Standzeiten an den Rampen müssten nach dem Beispiel der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer normiert werden. Die Standgeldregelungen sollten AGB.-fest gestaltet und die Rechte des Frachtführers bezüglich Standgeldforderungen gegenüber dem Empfänger klargestellt werden, so das Resolutionspapier. „Wer Standgeld berechnet, dem droht schon mal Hausverbot“, berichtete LTV-Hauptgeschäftsführer Thilo Müller. Die Hoffnung, nach der kürzlich vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Studie und den Handlungsempfehlungen an der Rampe eine Einigung zu finden, äußerte dagegen Dierk Hochgesang, Geschäftsführer Bundesverband Möbelspedition und Logistik. „Wir sind hier zuversichtlich“, so Hochgesang.

Zum Thema Verkehrssicherheit führt die Resolution aus, die zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kfz mit über 7,5 Tonnen auf gut ausgebauten Bundesstraßen von 60 auf 80 km/h zu erhöhen. Damit können man riskante Überholmanöver von PKW- und Kradfahrern unterbinden, so die Resolution. In wie weiteren Punkten fordert der LTV, das System der Rundfunkbeiträge zu ändern und eine mittelstandsgerechte Staffelung zu schaffen. „Ohne die Kraftfahrzeuge einzubeziehen“, erklärte Schuchert. Seit der Neuregelung des Rundfunkgebühren müssten die Unternehmen bis zu 35 Prozent höhere Kosten tragen, so seine Erfahrungen.

Die Behörden sollten ihren Kontrollpflichten stärker nachkommen, so die sechste Forderung des Verbands. Gemeinnützige Organisationen sollten stärker in den Fokus genommen werden.

Die Mitgliederversammlung bestätigte den LTV-Präsidenten Christoph Schuchert und den Vizepräsidenten René Starke in ihren Ämtern. Karsten Beese wählte sie neu in das Amt des Vizepräsidenten, da sich Jürgen Schmidt nicht mehr zur Wahl stellte. (bb)

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