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Thema der Woche: Neue Pflichten durch Reach-Verordnung

10.05.2007 17:00 Uhr
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Neue Regeln fürs Handling von Chemikalien

Das europäische Chemikalienrecht ist reformiert worden – am 1. Juni 2007 tritt die Verordnung „Reach“ in Kraft. Betroffen sind Hersteller, Händler und Importeure.

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München. Es ist das umfangreichste EU-Gesetzesvorhaben der letzten Jahrzehnte: das neue europäische Chemikalienrecht. Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (englisch: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals, kurz „Reach“) ist 850 Seiten stark und tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Mit gravierenden Folgen für die Industrie: Die neue Verordnung stellt komplexe und kostenintensive Anforderungen an alle Hersteller, Händler und Importeure von chemischen Stoffen in der Europäischen Union. Das neue Chemikalienrecht, welches von der Kommission, dem Rat und dem Parlament gemeinsam entwickelt wurde, basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Anders als bisher wird die Industrie deutlich stärker in die Verantwortung genommen – bei der Handhabung von Risiken und bei der Bereitstellung von Informationen entlang der Lieferkette. In diesem Zusammenhang kann durchaus von einem Paradigmenwechsel oder einer Beweislastumkehr gesprochen werden: Weg von der Verantwortlichkeit der nationalen Behörden hin zu den Importeuren und Herstellern. Alle wichtigen Informationen zu Reach finden Sie in unserer sechsteiligen Serie, die mit der aktuellen Mai-Ausgabe (05/07) des Fach- und Wirtschaftsmagazins LOGISTIK inside jetzt gestartet ist. (Heft online bestellen – hier klicken) Telefonische Bestellung unter: 0180 / 500 92 91 (bundesweit nur 0,14 Euro pro Minute).

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