München. Zur Kostenoptimierung werden Dienst- und Fertigungsleistungen von der Industrie (Verladern) zunehmend auf Transport- und Logistikunternehmen ausgelagert. Zusatzleistungen sind für viele Logistikunternehmen daher inzwischen an der Tagesordnung. Doch die rechtlichen Auswirkungen dieser Leistungen sind für die Auftrag gebenden Verlader nicht immer deutlich. Wie und in welchem Umfang ein Logistikunternehmen gegenüber seinem verladenden Auftraggeber (der ein Zulieferer oder Endprodukthersteller sein kann) für Schäden am abgelieferten Gut haftet, bestimmt sich maßgeblich nach dem anwendbaren Vertragsrecht. In welcher Weise, hängt wiederum davon ab, wie ein Logistikvertrag, bei dem das Transportgeschehen im Vordergrund steht, rechtlich einzuordnen ist. Erfahren Sie alles über die Fußfallen in der Vertragsgestaltung in der aktuellen Oktober-Ausgabe (10/04) des logistischen Wirtschaftsmagazins LOGISTIK inside. Im in der Novemberausgabe erscheinenden zweiten Teil der Serie lesen Sie: Die vertragliche Haftungsbegrenzung und Produkthaftung – Tipps und Checklisten für einen perfekten Logistikvertrag. (Heft online bestellen – hier clicken) Telefonische Bestellung unter: 01 80 5 / 26 26 18 (bundesweit nur 0,12 Euro pro Minute).
Thema der Woche: Die Stolperfallen beim Outsourcing-Vertrag
Wer als Verlader Logistikleistungen und Zusatzleistungen der Fertigung auf Logistikunternehmen auslagert, bewegt sich in einem rechtlich unklaren Raum. Start einer zweiteiligen Serie.