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Taxifahrer-Urteil: DB Schenker-Manager prüft Berufung

19.09.2016 17:02 Uhr
Taxifahrer-Urteil: DB Schenker-Manager prüft Berufung
Jochen Thewes soll im vergangenen Jahr im angetrunkenen Zustand einen Taxifahrer in Singapur geschlagen und dessen Fahrzeug demoliert haben
© Foto: Picture Alliance/dpa/Rolf Vennenbernd

Jochen Thewes, behält sich vor, gegen die Strafe Rechtsmittel einzulegen, die ein Gericht wegen seines Ausrasters in Singapur gegen ihn verhängt hat.

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Essen/Singapur. Der Chef der Deutsche Bahn-Speditionstochter DB Schenker, Jochen Thewes, will möglicherweise mit juristischen Mitteln gegen eine in Singapur drohende Haftstrafe vorgehen. Der Manager habe sich Rechtsmittel vorbehalten. Die Prüfung, ob er Berufung einlegen werde, sei noch nicht abgeschlossen, teilte das Unternehmen am Montag in Essen auf Anfrage mit.

Der DB-Schenker-Vorstandsvorsitzende soll nach einer Attacke auf einen Taxifahrer von einem Gericht in Singapur zu einer Geldstrafe von 650 Euro und einer Haftstrafe von 14 Tagen verurteilt worden sein. Die „FAZ“ und die „WAZ“ hatten zuvor über den Vorfall berichtet.

Laut Gerichtsunterlagen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, soll der Manager in den frühen Morgenstunden des 24. September 2015 in Singapur im betrunkenen Zustand einen Taxifahrer angepöbelt und dessen Taxi demoliert haben, weil der ihn nicht mitnehmen wollte.

Eine Überwachungskamera habe das festgehalten. Der Taxifahrer sagte nach den Unterlagen zudem aus, Thewes habe ihn ins Gesicht geschlagen. Der Schlag ins Gesicht blieb aber nach den Gerichtsunterlagen umstritten. Er sei auf dem Video der Kamera nicht zu sehen gewesen. Der Manager sagte nach den Unterlagen vor Gericht, er habe keine Erinnerung an die Vorfälle.

Thewes beteuerte laut der Mitteilung vom Montag erneut, den Vorfall zu bereuen. Er habe sich umfassend entschuldigt, hieß es. Nachdem der Manager am Wochenende an einem „Tag der offenen Tür“ in Essen teilgenommen hatte, sei er nun wieder zu einer lange geplanten Dienstreise in den USA unterwegs, erfuhr die dpa aus Kreisen.

Bereits zuvor hatte das Unternehmen mitgeteilt, dass Thewes die Schadenersatzforderungen mittlerweile in vollem Umfang privat reguliert habe. Eine mögliche Berufung müsste bis zum 28. September eingereicht werden, wie ein mit dem Fall nicht befasster Anwalt erläuterte. (dpa)

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