Mainz. Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit eines Streiks bei der Deutschen Bahn stauen sich die Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Das Arbeitsgericht Mainz verwies am Dienstag das Verfahren um ein Verbot der Urabstimmung zu einem bundesweiten Lokführer-Streik ebenso wie das Hauptsacheverfahren zum Streikverbot nach Frankfurt. Das Mainzer Gericht begründete dies damit, dass es örtlich nicht zuständig sei. Der Gegner der Bahn - die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) - habe ihren Sitz in Frankfurt und steuere auch die Urabstimmung von dort aus. Die Bahn erklärte, sie werde die Verfahren nun vor dem Arbeitsgericht Frankfurt weiterbetreiben. In Frankfurt hieß es, falls die Anträge auf Einstweilige Verfügung gegen die GDL-Urabstimmung noch am Dienstag einträfen, könne darüber frühestens am Donnerstag, möglicherweise aber auch erst am Freitag entschieden werden. Bis zu diesem Tag sollen die GDL-Mitglieder ihre Stimmzettel bereits zurückschicken. Das Frankfurter Gericht will zudem an diesem Mittwoch über Anträge der GDL auf zwei einstweilige Verfügungen gegen die Bahn verhandeln: Die Gewerkschaft fordert, die Bahn dürfe nicht mehr behaupten, dass eine Teilnahme von Lokführern am Streik rechtswidrig sei, und sie dürfe Beschäftigten bei Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen keine Sanktionen androhen. Für Donnerstag wird zudem eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hagen zum Streikverbot erwartet. Die GDL hatte angekündigt, sie wolle die Befragung von rund 12 000 Mitgliedern zu einem bundesweiten Streik trotz der Verbotsbemühungen der Bahn fortsetzen. Das Ergebnis soll am 6. August vorgestellt werden. Die GDL fordert einen eigenen Spartentarifvertrag für die Lokführer und Lohnerhöhungen von mindestens 31 Prozent. Die Bahn, die bereits einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften Transnet und GDBA abgeschlossen hat, lehnt dies ab. Der Abschluss sieht 4,5 Prozent mehr Geld zum 1. Januar 2008 und eine Einmalzahlung von 600 Euro vor. In der seit Wochen andauernden Auseinandersetzung hatte die Bahn in der vergangenen Woche den Versuch gestartet, nicht nur den Streik, sondern auch die bereits laufende Urabstimmung der GDL per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen. Die Bahn hatte deshalb beim Arbeitsgericht Mainz bereits eingereichte Anträge auf einstweilige Verfügungen zum Streikverbot erweitert. Das Hauptsacheverfahren zum Streikverbot hatten die Bahn-Tochter DB Regio und der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister bereits im Dezember vor dem Arbeitsgericht Mainz angestrengt. Nach Angaben des Gerichts sollte der GDL damit untersagt werden, im Kampf um einen Spartentarifvertrag „ihre Mitglieder oder sonstige Arbeitnehmer“ zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen aufzurufen. Da das Mainzer Arbeitsgericht sich als nicht zuständig erachte, sei ein für den 19. September anberaumter Termin aufgehoben worden, sagte die Direktorin des Arbeitsgerichts, Maria Vonderau. Noch nicht entschieden hat das Mainzer Arbeitsgericht über einen Antrag der DB Regio und des Arbeitgeberverbandes der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister auf einstweilige Verfügung zum Verbot eines Streiks. Dieser Antrag war vergangene Woche gestellt und später um den Antrag auf Verbot der Urabstimmung erweitert worden. Die zuständige Richterin hatte das Verfahren zum Verbot der Urabstimmung jedoch abgetrennt und zuerst behandelt. (dpa)
Tarifstreit: Gerichtsentscheidung weiter vertagt
Mainzer Gericht verweist Streit um GDL-Urabstimmung nach Frankfurt