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Tarif für Sammelgutverkehr angehoben

12.07.2006 17:55 Uhr

Engpässe beim Frachtraum: Versa beschließt Tarifanpassung um 3,6 Prozent

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Bonn. Der „Tarif für den Spediteursammelgutverkehr“ wird ab 1. September dieses Jahres um 3,6 Prozent steigen. Dies haben die Mitglieder der Vereinigung der Sammelgutspediteure im BSL (Versa) auf ihrer Jahresversammlung in Bonn beschlossen. Nach Ansicht der mittelständisch geprägten Vereinigung lässt die derzeitige Markt- und Kostensituation keinen weiteren Aufschub zu. „Die derzeitige Situation im Spediteursammelgutverkehr ist vor allem durch kapazitäre Engpässe des angebotenen Frachtraumes gekennzeichnet. Dies verteuert vornehmlich die Kosten im Hauptlauf, der einen Anteil von 20 Prozent an den Gesamtkosten hat“, erklärte Gerhard Diehl als Vorsitzender der Vereinigung die Marktlage. Hinzu kämen die wieder anziehenden Personalkosten, die mit bis zu 1,5 Prozent zur Preiserhöhung beitrügen. An den Gesamtkosten seien Löhne und Gehälter mit über 50 Prozent beteiligt. Darüber hinaus haben deutsche Spediteure eine zunehmende Zahl staatlicher und versicherungsrechtlicher Auflagen unter dem Sicherheitsaspekt zu erfüllen. Ein Thema, auf das auch immer mehr Verladerkunden den Fokus im Rahmen ihres Anforderungsprofils an die Spediteure richten. Daraus resultieren gesteigerte Ansprüche an die Organisation der Logistikdienstleister, was erhöhte Kosten durch Schulung der Mitarbeiter und Investitionen in Sicherheitstechnik, wie Überwachungsanlagen, Software und moderne Scanneranlagen, nach sich zieht. „Letztendlich geht es uns darum, die Leistungs- und Innovationskraft der deutschen Stückgutspediteure aufrecht zu erhalten und unseren Kunden auch weiterhin ein hohes Qualitätsniveau zu bieten“, meint Versa-Geschäftsführer Ingo Hodea. „Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Maut und die seit dem letzten Jahr immens gestiegenen Dieselkosten in unserem Tarif noch gar nicht antizipiert sind, weil diese Kosten getrennt über die Mautgebührentabelle für den Spediteursammelgutverkehr und das Instrument der Dieselklausel mit den Auftraggebern abgerechnet werden“. (sb)

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