Die tägliche Lenkzeit darf 9 bzw. 10 Stunden nicht überschreiten. Da eine tägliche Ruhezeit innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes nach der letzten Ruhezeit einzulegen ist, muss die Tageslenkzeit so disponiert werden, dass innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes noch Zeit für eine weitere tägliche Ruhezeit ist.
Achtung: Tageslenkzeiten lassen sich nicht dadurch ermitteln, dass man Lenkzeiten solange aufaddiert, bis die nächste reguläre Ruhezeit erreicht ist. Vielmehr muss der Fahrer zusätzlich darauf achten, dass eine tägliche Ruhezeit innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes, der mit dem Ende der vergangenen Ruhezeit beginnt, liegen muss.