Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg prüft eine Verfassungsklage gegen das neue Flugsicherungsrecht. Ein Sprecher der Landesregierung in Stuttgart sagte am Donnerstag der dpa, juristische Fragen müssten noch geklärt werden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder hatte zuvor erklärt, er habe mit Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) „grundsätzlich“ vereinbart, dass das Land eine Organklage einreiche, weil das neue Recht auch die Überwachung des südbadischen Luftraums durch Skyguide ermöglicht. Unions- und SPD-Verkehrspolitiker des Bundestages begrüßten dagegen das neue Recht. Das Schweizer Unternehmen für Flugüberwachung gilt als hauptverantwortlich für das Flugzeugunglück von Überlingen am Bodensee von 2002 mit 71 Toten. Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass Bundespräsident Horst Köhler auch das letzte von drei Gesetzen zur Reform der Flugsicherung unterzeichnet hat. Sie sollen einen gemeinsamen europäischen Luftraum ermöglichen. Für die Gesetze war das Grundgesetz (Artikel 87d) geändert worden, nach dem die Flugsicherung nun auch von ausländischen Stellen wahrgenommen werden kann. Kauder und seine CDU-Parteikollegen Thomas Dörflinger und Andreas Jung hatten Ende Mai entgegen der Mehrheit ihrer Fraktion gegen die Änderung und das neue Flugsicherungsrecht gestimmt. Nun hätten sie „nicht vor, jetzt einfach die Segel zu streichen“, sagte Kauder. Dabei könne er auch nicht verhindern, dass der Widerspruch zur Mehrheitsmeinung der eigenen Fraktion in den Wahlkampf falle. Es sei „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ konstruiert worden, das hätten auch zwei Gutachten renommierter Verfassungsrechtler gezeigt, sagte der Jurist Kauder. Die südbadischen Abgeordneten hatten sich vor wenigen Wochen in ihrer Kritik an Skyguide bestätigt gesehen, als erneute Zwischenfälle bei dem Unternehmen publik wurden. 2007 hatte es ebenfalls in der Bodenseeregion beinahe wieder eine Flugzeugkatastrophe gegeben. Zwei Flugzeuge waren sich über Schaffhausen gefährlich nahegekommen. Schuld war laut Schweizer Behörden ein überforderter Skyguide-Fluglotse in der Ausbildung. Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, sieht in der umfassenden Rechtsprüfung durch den Bundespräsidenten bestätigt, dass die Reform „verfassungsrechtlich tragfähig“ ist. „Vor diesem Hintergrund sehe ich der Ankündigung von CDU-Vertretern aus Baden-Württemberg gelassen entgegen“. Auch die Verkehrspolitiker der Union, Dirk Fischer und Norbert Königshofen, erklärten, jetzt seien die Voraussetzungen geschaffen: „Die Kleinstaaterei im Luftraum hat damit bald ein Ende.“ (dpa)
Südwesten prüft Klage gegen Flugsicherungsgesetz

Baden-Württemberg hält Gesetze zur Reform der Flugsicherung für verfassungwidrig