Wie beide Unternehmen erst jetzt mitteilten, hat das Patent- und Markenamt in München bereits am 4. August einen Widerspruch der Deutschen Post zurückgewiesen, die die Eintragung der Marke "TPG Post Deutschland" durch das Tochterunternehmen der niederländischen Royal TPG Post verhindern möchte. Gegen den Beschluss des Patent- und Markenamtes hat die Deutsche Post mittlerweile das Rechtsmittel der "Erinnerung" eingelegt. Als nächstes Rechtsmittel bliebe noch eine Beschwerde beim Bundespatentgericht. "Wir sind fest entschlossen, den Markennamen Post zu schützen", sagte ein Sprecher der Deutschen Post. Untersuchungen hätten ergeben, dass die Mehrheit der Bundesbürger den Namen Post mit der Deutschen Post in Verbindung bringe. EP Europost hält dem entgegen, dass es sich bei dem Wort "Post" um eine ureigenens Grundwort der deutschen Sprache handele, das nicht schützenswert sei.
Streit um Markenname Post geht in neue Runde
Im Streit zwischen der EP Europost und der Deutschen Post um die Verwendung des Begriffs "Post" im eigenen Markennamen hat EP Europost einen Etappensieg errungen.