-- Anzeige --

Streit um Feinstaub an Straßen geht vor Europäischen Gerichtshof

29.03.2007 16:50 Uhr

Der Streit um einen fehlenden Aktionsplan gegen Feinstaub in München wird vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg fortgesetzt

-- Anzeige --

Leipzig/München. Der Streit um einen fehlenden Aktionsplan gegen Feinstaub in München wird vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg fortgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich heute für eine Vorlage entschieden. Damit bleibt die Frage zunächst offen, ob Anwohner stark befahrener Straßen konkrete Gegenmaßnahmen vor Gericht durchsetzen können. Umweltschützer hatten sich ein Grundsatzurteil dazu erhofft, welche Maßnahmen die Kommunen zum Schutz vor Feinstaub ergreifen müssen. Kläger-Anwalt Remo Klinger begrüßte den Beschluss der Leipziger Richter dennoch. „Der Senat hat eindeutig klar gemacht, dass die Grenzwerte einzuhalten sind.“ Zu klären sei lediglich, auf welchem Weg dies zu erreichen sei und welche Rechte Anwohnern dabei zustünden. Nach Ansicht des Bundes Naturschutz Bayern hat der Beschluss Signalwirkung: „Die Richter haben betont, dass es oberste Pflicht der Kommunen und Regierungen ist, die Bürger vor Feinstaub zu schützen“, sagte der Landesbeauftragte Richard Mergner. Die Kommunen könnten mit dieser Entscheidung deutlich strengere Fahrverbote aussprechen, hieß es bei der Deutschen Umwelthilfe. Geklagt hatte ein Anwohner der Münchner Stadtautobahn Mittlerer Ring, einer der bundesweit am stärksten durch Feinstaub belasteten Straßen. 2005 etwa war der Grenzwert dort bereits im März mehr als 35 Mal überschritten. Die EU-Richtlinien erlauben an nur 35 Tagen im Jahr eine Überschreitung. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Kläger Dieter Janecek im Mai 2006 einen Teilerfolg erzielt. Die Münchner Richter hatten einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen gefordert. Dagegen legte der Freistaat Revision ein. Janecek tat dies auch, weil ihm das Urteil nicht weit genug ging. Nach Auffassung des zuständigen 7. Senats lässt sich aus den EU- Richtlinien nicht eindeutig erkennen, ob ein Anwohner den Erlass eines Aktionsplanes von der Behörde verlangen kann. Zudem sei zu klären, ob der Betroffene auf die Einhaltung der Grenzwerte pochen könne und ob er dies vor Gericht einklagen kann. Nach deutschem Recht sei dies nicht der Fall. Das Verfahren bei dem Bundesgericht ist ausgesetzt, bis eine Entscheidung aus Luxemburg vorliegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Leipziger Richter bereits früher erneut mit dem Fall befassen. Janecek hat parallel ein zweites Verfahren wegen der Feinstaub-Belastung angestrengt - diesmal gegen die Stadt München. Die Bundesrichter haben den vor dem VGH verlorenen Fall angenommen und prüfen nun, ob der Geschäftsführer der Grünen in Bayern ein Fahrverbot durchsetzen kann (Az.: BVerwG 7 C 36.07). „Nach den Aussagen in der heutigen Verhandlung sehe ich diesem Fall sehr optimistisch entgegen", sagte Anwalt Klinger. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.