Frankfurt/Main. Der Bundesverband Spedition Logistik und Entsorgung (BGL) hat beim Bundeskartellamt Beschwerde über einseitige Haftungsbeschränkungen von Toll Collect eingereicht. Die jüngst geänderten AGB enthalten eine Haftungsbeschränkung von 12.500 Euro. Das bestätigte BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Schmidt nannte die eingeschränkte Haftung "völlig unangemessen." Fielen wichtige Lieferungen wegen Programm- und sonstiger System-Fehler von Toll Collect aus, müssten die Spediteure Schadenersatzforderungen ihrer Auftraggeber an den Verursacher weiter geben können, sagte Schmidt. Ein Toll-Collect-Sprecher nannte die Haftung für den Bereich der Telekommunikation "üblich". Sie sei im übrigen vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit der allgemeinen Betriebserlaubnis genehmigt worden. Zugleich bestätigte Toll Collect die Absicht, erst nach einer Eingewöhnungsphase für stornierte Buchungen über Terminals und Internet Gebühren zu erheben. (dpa)
Streit um AGB von Toll Collect
BGL reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Grund sind einseitige Haftungsbeschränkungen bei Schäden durch den Mautbetreiber.