Leipzig. Maut-Sünder können ab 1. Januar 2005 mit der Einführung der LKW-Abgabe nicht mit einer Schonfrist oder mit Strafvergünstigung rechnen. Das sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) in einem Interview der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe). Stolpe unterstrich: "Mit dem Beginn der Mauterhebung am 1. Januar 2005 wird das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Pflicht zur Mautzahlung nachgekommen wird." Dies geschehe durch den effektiven Einsatz von automatischen und mobilen Kontrolleinrichtungen auf den Bundesautobahnen. Insgesamt seien beim BAG 540 Kontrolleure beschäftigt. "Werden Verstöße gegen das Autobahnmautgesetz festgestellt, wird erstens die Maut nacherhoben und zweitens ein Bußgeld verhängt. Im Wiederholungsfall kann dies bis zu 20.000 Euro betragen", sagte Stolpe. Der Minister wies darauf hin, dass die Zahl der eingebauten Geräte zur Maut-Erfassung, den so genannten On-Board Units (OBUs) in den letzten Wochen kontinuierlich angestiegen sei. (dpa)
Stolpe: Keine Nachsicht für Maut-Sünder
"Im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Euro Strafe" / Einbau von OBUs in den letzten Wochen "kontinuierlich angestiegen"